Neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne in Marzahn-Hellersdorf von Berlin erlassen

Pressemitteilung vom 20.10.2020

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf angeordnete Quarantänisierungen aufgrund des SARS-CoV-2 Virus können ab sofort auch über Dritte mitgeteilt werden. Betroffene Personen sind in diesem Fall zur sofortigen Isolation verpflichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 20. Oktober 2020 in Kraft.

Beispiele für die Anwendung dieser neuen Regelung sind Schulleitungen oder Arbeitgeber, die betroffene Schulklassen, Lerngruppen oder Beschäftigte unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren. Ziel ist es, die Arbeit des Gesundheitsamtes zu erleichtern und Meldewege zu verkürzen. So wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch einer möglichen Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.

Es bleibt ausnahmslos dabei, dass eine Quarantänisierung ausschließlich vom Gesundheitsamt angeordnet werden kann. Mit der Allgemeinverfügung werden lediglich die Informationswege gestrafft und ein schnelles Handeln ermöglicht. Bisher musste jeder von einer Quarantäne Betroffene direkt durch das Gesundheitsamt informiert werden, was zu einem hohen Aufwand und stellenweise zu zeitlichem Verzug führte.

Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle: „Mit einer Allgemeinverfügung stellen wir eine schnelle Reaktion auf bekannt gewordene Infektionen sicher. Wir vermeiden lange Meldewege und tragen damit zu einer wirksamen Eindämmung der Pandemie bei. Diese Regelung ist ausdrücklich keine zusätzliche Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern nur eine Beschleunigung der Verfahren, von der wir alle profitieren werden.“

Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind verpflichtet:

  1. Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des RKI,
  2. Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
  3. Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.

In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf unter (030)90293 3639 oder per Mail verpflichtet, soweit noch nicht erfolgt.