Zahl erlaubter Geldspielgeräte in Gaststätten sinkt

Pressemitteilung vom 19.11.2019

Seit dem 10.November 2019 dürfen aufgrund einer Gesetzesänderung in § 3 der Spielverordnung in Gaststätten statt bisher maximal drei Geldspielgeräte nur noch höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

Das Ordnungsamt bittet daher alle betroffenen Gaststättenbetreiber und auch Automatenaufsteller von Geldspielgeräten um entsprechende Beachtung sowie sofortige Einhaltung des Gesetzes.

Die Umsetzung der Reduzierung der Geldspielgeräte von drei auf zwei wird das Ordnungsamt in den betroffenen Gaststätten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zeitnah kontrollieren.

Ihr Ordnungsamt