Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes informiert zum Thema: Herbstlaub

Pressemitteilung vom 31.10.2019

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der “Herbstputz“ auf und vor den Grundstücken in den Siedlungsgebieten ist in vollem Gange. Diesen Umstand möchte das Ordnungsamt zum Anlass nehmen, auf das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 (GVBL. S. 2501 – in der jeweils geltenden Fassung) hinzuweisen:

In §4 Abs.1 Satz 2 ist geregelt:
“Die ordnungsmäßige Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte.“

Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des von den Straßenbäumen gefallenen Laubs. Eine Entsorgung durch die BSR oder das Straßen- und Grünflächenamt erfolgt nicht!

Die von manchen Anliegern praktizierte Lagerung von Laub und Schnittgut im öffentlichen Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden!

An den Stämmen der Straßenbäume abgelagertes Pflanzenmaterial schadet auf längere Sicht unseren Sauerstoff- und Schattenspendern, da die in diesen Komposthaufen stattfindenden Fäulnisprozesse deren Rinde angreifen. Auch der Rasen im Straßenbegleitgrün ist solchen Bedingungen nicht gewachsen und stirbt ab.

Sollte eine Kompostierung des Laubs der Straßenbäume auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück (90l bis 25kg) erworben werden. Die Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis bereits enthalten. Bei Selbstanlieferung der Säcke auf einem der BSR – Wirtschaftshöfe, in der Rahnsdorfer Str. 76 und am Nordring 5 (max. 5 Stk.), wird 1,00 € pro Sack zurückerstattet. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die BIOGUT – Tonne möglich. (Quelle: www.BSR.de und BSR – Servicecenter Mo.-Fr. 07:00 -19:00 Uhr und Sa. 08:00-14:00 Uhr, Tel.: 7592-4900)

Das Ordnungsamt wird in den nächsten Wochen verstärkt die ordnungsgemäße Entsorgung von Laub und Schnittgut in den C-Straßen der Siedlungsgebiete kontrollieren.

Für Rückfragen steht Ihnen die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer (030) 90293-6500 gern zur Verfügung.

Uns allen einen ’Goldenen Herbst’ wünscht
Ihr Ordnungsamt