Vortrag im JobCafé: Neue Förderung für Langzeitarbeitslose – der § 16e SGB II

Pressemitteilung vom 13.03.2019

Mit einer neuen Fördermöglichkeit möchte der Gesetzgeber seit Anfang des Jahres vor allem auch für Langzeitarbeitslose neue Perspektiven eröffnen. “Arbeitgeber können für die […] Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die […] seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geför-dert werden”, lautet der neue § 16e des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Konkret heißt das: Stellt ein Arbeitgeber eine Jobcenter-Kundin, einen Jobcenter-Kunden für mindestens zwei Jahre mit mindestens 15 Wochenstunden sozialversichert ein, übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten. Wichtig: Auch erforderliche Weiterbildung finanziert das Jobcenter. Und: Der Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit wird von einem Coaching begleitet. Wer lange nicht erwerbstätig war, kann sicher immer wieder Beratung brauchen.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung des Einstiegs von Langzeitarbeitslosen in sozialversicherte Beschäftigung nach § 16e SGB II bietet der halbstündige Vortrag “Förderungsmöglichkeiten nach § 16e SGB II”. Er findet im JobCafé in der Rhinstraße 88, 12681 Berlin, statt.
Kostenlos teilnehmen können alle Arbeitsuchenden, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wohnen. Eine Anmeldung wäre schön, sie erleichtert die Vorbereitung.

Die nächsten Termine:
  • Montag, 18. März, 10 Uhr
  • Montag, 1. April, 10 Uhr
  • Montag, 15. April, 10 Uhr
  • Montag, 29. April, 10 Uhr
  • Montag, 13. Mai, 10 Uhr
  • Montag, 27. Mai, 10 Uhr

Ort: JobCafé im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, Rhinstraße 88, 12681 Berlin. Telefonnummer 030 5555 49 8000. www.berlin.de/jc-mh/jobcafe