Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Pressemitteilung vom 11.03.2019

Um die Erwerbschancen von Menschen, die viele Jahre arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, zu verbessern, hat das Bundesarbeitsministerium das Teilhabechancengesetz beschlossen. Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf arbeitet intensiv daran, für die eigenen Kundinnen und Kunden die neuen Chancen zu nutzen, die sich daraus ergeben können.

Das ist vorgesehen
Arbeitgeber, die eine Person sozialversicherungspflichtig anstellen, die in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezog und in dieser Zeit nicht oder nur kurz beschäftigt bzw. selbständig war, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis maximal fünf Jahre (SGB II § 16i) erhalten. Wichtig: Damit nach so langer Zeit der Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit bei einer Firma, einer sozialen Einrichtung oder einer Kommune auch gelingt, werden Teilnehmende und Arbeitgeber gleichermaßen unterstützt und betreut (Coaching), bei Bedarf während der gesamten Förderzeit.

Erhalten Personen eine Chance auf einen sozialversicherten Arbeitsplatz, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, gibt es nach dem neu gefassten § 16e SGB II die Möglichkeit eines Lohnkosten-zuschusses für 24 Monate. Auch hier begleitet ein Coach die Integration in den Arbeitsmarkt.

Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf hat sich intensiv darauf vorbereitet, die Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bzw. „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für die Kundinnen und Kunden zu nutzen, die die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum einen die Erhebung und Analyse der Zielgruppe, zum anderen die Beschaffung des geeigneten Coachings für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

So wird es ein Erfolg
Die intensive beschäftigungsbegleitende Betreuung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Umsetzung der beiden Instrumente. Auch innerhalb der beruflichen Tätigkeit, konkret am Arbeitsplatz müssen die nach langer Zeit wieder sozialversichert beschäftigten Personen individuell unterstützt werden, ebenso bei persönlichen Schwierigkeiten. Die beruflichen und sozialen Kompetenzen sollen entsprechend ihres Aufgabengebiets gestärkt und ausgebaut werden.

Fragen und Probleme können auch auf Seiten des Arbeitgebers entstehen. Dafür steht der begleitende Coach ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Träger, die Erfahrung und Kompetenz im Sozial-/ Jobcoaching im Sinne von AVGS-MAT nach § 16 SGB II i. V.m. §45 SGB III haben, sind gebeten, dem Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf zertifizierte Angebote zuzuleiten.

Weitere Informationen:
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf
Büro der Geschäftsführung: Dr. Beatrix Körner
Telefon 030 5555 486014
beatrix.koerner@jobcenter-gE.de

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Details zur Förderung
nach SGB II § 16e „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate, im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent, im zweiten Jahr mit der Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, mit beschäftigungsbegleitender Betreuung; zusätzlich sind Qualifizierungsmaßnahmen nach den allgemeinen Vorschriften möglich.

Details zur Förderung
nach dem neuen § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Zuschuss zum Arbeitsentgelt in den ersten beiden Jahren in Höhe von 100 Prozent des Mindestlohns/ Tarif; in jedem weiteren Jahr wird der Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Maximale Förderdauer fünf Jahre. Beschäftigungsbegleitendes Coaching und zusätzlich Qualifizierungsmaßnahmen nach den allgemeinen Vorschriften sind während der gesamten Förderung möglich.
Quelle: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html