Gebärdenvideo - Übersetzung in deutsche Sprache

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.

Mein Name ist Ulrike Ehrlichmann.

Seit 2005 bin ich als Behindertenbeauftragte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg tätig.

Grundlage meiner Tätigkeit ist das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen, auch Landesgleichberechtigungsgesetz genannt. Dieses Landesgesetz beschreibt unter anderem die Arbeitsaufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Dazu heißt es in §7: Die Bezirksbeauftragten geben Anregungen und unterbreiten Vorschläge zu Entwürfen, Anordnungen und Maßnahmen des Bezirksamtes, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderten Menschen haben. Die Beauftragten wachen arüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Zu meinen Aufgaben gehört auch die individuellen Beratung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Daneben bin ich die Ansprechpartnerin für Projekte der Behindertenarbeit, ür Selbsthilfegruppen und Vereine.

In unserem Bezirk besteht seit 1991 ein Behindertenbeirat. Der Beirat setzt sich aus verschiedenen Menschen zusammen, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnen oder arbeiten.
Die Aufgabe des Beirats besteht darin, dem Bezirksamt, dem Bezirksparlament und der Behindertenbeauftragten Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderungen im Bezirk zu geben.

Dem Beirat gehören maximal 23 stimmberechtigte Bürger und Bürgerinnen an. Dazu kommen je ein Vertreter bzw. Vertreterin aus den Fraktionen des Bezirksparlamentes. Diese Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Das Bezirksamt entsendet ebenfalls eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Die Geschäftsführung des Beirates erfolgt durch die Behindertenbeauftragte.

Eine Liste der Beiratsmitglieder finden Sie auf der Seite des Beirats. Dort sind auch die Protokolle hinterlegt. Der Beirat wird alle 5 Jahre (analog der Legislaturperiode) neu gewählt.

Nützliche Hinweise

Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Gebärdensprachmittlern in der Kommunikation mit verschiedenen Ämtern finden Sie auf der Startseite des Bezirksamtes

Weitere Informationen rund um das Thema Behinderung wie z.B. Die UN-Behindertenrechtskonvention, Fragen zu Behinderung und Arbeit, das Persönliche Budget u.a. gibt es als Gebärdensprachvideos.

Diese Videos finden Sie auf der Seite der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung oder auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Foto Ulrike Ehrlichmann