Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen

Leuchte im Görlitzer Park

In den öffentlichen Grünanlagen des Bezirks befinden sich rund 500 Laternen, die in den Abendstunden üblicherweise bis 22 Uhr eingeschaltet sind. Damit soll den Besucherinnen und Besuchern auch noch mit Einbruch der Dunkelheit die abendliche Erholungsnutzung ermöglicht werden. Eine durchgehend nächtliche Beleuchtung ist im Gegensatz zu öffentlichen Straßen in Grünanlagen rechtlich nicht vorgeschrieben. Im Grünanlagengesetz wird in § 5 Abs. 2 ausdrücklich geregelt, dass eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen nicht besteht. Die abendliche Beleuchtung erfolgt daher ohne rechtlichte Verpflichtung und nur im Rahmen der eingeschränkten finanziellen und personellen Ressourcen.
Weitergehende Informationen zum Grünanlagengesetz finden Sie hier
oder auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz