Förderschwerpunkte 2021-2027

Illustration: Symbole wie Koffer, Puzzleteile und offenes Buch

Förderschwerpunkte 2021-2027

Was sind Förderschwerpunkte?

Die Mittel, die im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Berlin zur Verfügung stehen, werden nach verschiedenen Förderschwerpunkten aufgeteilt. Sie geben eine thematische Orientierung.

  • 1. Programmschwerpunkt „Fachkräftesicherung“

    Mit diesem Programmschwerpunkt sollen Erwerbspotenziale von Frauen gehoben werden, indem der (Wieder-)Einstieg in eine Beschäftigung, die Gründung eines eigenen Unternehmens und die Verstetigung bzw. Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des spezifischen Ziels c. Sie trägt der zentralen Bedeutung der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen für die Bewältigung des Fachkräftemangels Rechnung, die im Länderbericht 2019 herausgearbeitet wurde.

  • 2. Programmschwerpunkt „Bildung“

    Im Fokus des Berliner ESF+-Programms steht in strategischer wie finanzieller Hinsicht der Programmschwerpunkt „Bilden!“. Ziel ist es hier, Bildungserfolge zu erhöhen und bestehende Bildungsungleichheiten in der Schule sowie beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu reduzieren. Der ESF+ konzentriert sich hierbei auf junge Menschen, die aufgrund von sozialen Faktoren, eines Migrationshintergrunds oder von individuellen Problemen beim Zugang zur Bildung und beim Bildungserfolg benachteiligt sind. Der Programmschwerpunkt „Bilden!“ ist dem spezifischen Ziel f zugeordnet. Er greift unmittelbar die länderspezifische Empfehlung auf, die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau von benachteiligten Gruppen zu verbessern, und spricht in besonderer Weise die in den Investitionsleitlinien betonte Notwendigkeit an, Bildungsungleichheiten aufgrund der sozialen Herkunft und der nicht-deutschen Herkunftssprache zu beseitigen und die Übergänge im Bildungssystem zu verbessern.

  • 3. Programmschwerpunkt „Soziale Inklusion“

    Der ESF+ wird wie bereits in den früheren Förderperioden besonders benachteiligte Menschen entsprechend ihrer vielfältigen Lebenslagen zielgerichtet unterstützen, um Armuts- und Ausgrenzungsprozesse zu verhindern, soziale Integration zu ermöglichen und die Grundlagen für eine Eingliederung in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung zu schaffen. Der Programmschwerpunkt „Fördern!“ richtet sich auf das spezifische Ziel l und greift die in den Investitionsleitlinien hervorgehobene Notwendigkeit zur Förderung von Menschen auf, die am stärksten von Armut, sozialer Ausgrenzung und Benachteiligungen betroffen sind.

Zudem zielt der Programmschwerpunkt auf die Steigerung von Erfolg und Dauerhaftigkeit von Gründungen in technologieorientierten, innovativen und kreativen Bereichen. Durch Unterstützung von Gründungen soll zum in Berlin weiter notwendigen Strukturwandel, zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und zur Schaffung zusätzlicher attraktiver Beschäftigungsmöglichkeiten beigetragen werden.

Die Förderung, die im spezifischen Ziel d realisiert wird, greift den Investitionsbedarf auf, der in den Investitionsleitlinien für das politische Ziel 1 („Ein intelligenteres Europa“) hinsichtlich der Stärkung von KMU und v. a. von Startups identifiziert wurde. Wie in der ESF+-Verordnung vorgesehen, soll der ESF+ in Berlin Beiträge auch zum politischen Ziel 1 leisten.

Die strategische Schwerpunktsetzung des Programms

Mit den Programmschwerpunkten werden die Kernziele des von der Kommission vorgelegten Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt (Beschäftigungsziel, Weiterbildungsziel, Armutsbekämpfungsziel).

Die strategische Schwerpunktsetzung des Programms schlägt sich in einer ausgeprägten finanziellen Konzentration nieder: 35% der ESF+-Mittel sind für die Unterstützung der Jugendbeschäftigung (Jugendgarantie) vorgesehen, weitere 4% für die Bekämpfung von Kinderarmut (SZ f). 25% der ESF+-Mittel sind für die Unterstützung der sozialen Inklusion eingeplant (SZ l).

Die folgenden Spezifischen Ziele sollen im Rahmen des Politischen Ziels 4 – ein sozialeres Europa – verfolgt werden:

Mit den Programmschwerpunkten werden die Kernziele des von der Kommission vorgelegten Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt (Beschäftigungsziel, Weiterbildungsziel, Armutsbekämpfungsziel).

Die Strategie für den ESF+ in Berlin berücksichtigt die bereichsübergreifenden Grundsätze „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung der Geschlechter“ (Art. 9 Dach-VO).

  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
    • Zur Unterstützung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird wie in der Vergangenheit eine Doppelstrategie verfolgt. Dies beinhaltet einen integrierten Ansatz, durch den die Förderung allen Personen mit Unterstützungsbedarf zugänglich sein soll. Ergänzend werden Instrumente eingesetzt, die den spezifischen Unterstützungsbedarf von Gruppen aufgreifen, die von zu geringen Chancen oder von Diskriminierung betroffen sind. Besonderes Anliegen des ESF+ ist eine auf alle Lebenslagen bezogene Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Gleichstellung der Geschlechter
    • Auch in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter wird eine Doppelstrategie verfolgt. Zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zu allen Förderangeboten hinzu kommt die gleichstellungsspezifische Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im SZ c.

Der ESF+ in Berlin trägt zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Leitprinzip Gute Arbeit bei:

  • Ökologische Nachhaltigkeit
    • Beiträge zur ökologischen Nachhaltigkeit soll der ESF+ vor allem durch die Heranführung von jungen Menschen an Grundlagen des klimaneutralen und umweltschonenden Wirtschaftens bzw. an eine Berufswahl in umweltrelevanten Bereichen sowie die Unterstützung von Gründungsvorhaben aus den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft leisten. Positive Effekte für ökologische Nachhaltigkeit sollen zudem durch eine generelle Sensibilisierung in allen ESF+-Förderinstrumenten abgesichert werden, indem z. B. Aspekte des ressourcen- und umweltschonenden Wirtschaftens angesprochen und in Beziehung zum Handeln der Teilnehmer/-innen gesetzt werden. Der ESF+ in Berlin wird damit im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur neuen Wachstumsstrategie des europäischen Grünen Deal leisten und den Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft ohne Netto-Treibgasemissionen unterstützen.
  • Gute Arbeit
    • Das Leitprinzip Gute Arbeit umfasst zum einen Kriterien für gute Arbeitsbedingungen wie etwa einen sicheren Arbeitsplatz, ein existenzsicherndes Einkommen oder eine soziale Absicherung bei Krankheit oder im Alter. Es umfasst aber auch Aspekte zur Unterstützung der Gesundheit und des körperlichen und sozialen Wohlbefindens, Entwicklungschancen sowie der Gleichbehandlung und Inklusion. Zur Messbarkeit von Guter Arbeit hat beispielsweise der DGB den sogenannten DGB-Index Gute Arbeit entwickelt, um arbeits- und sozialpolitische Problemfelder zu identifizieren.

Grafik: Schwerpunkte der ESF+-Förderung - Vorderseite

Grafik: Schwerpunkte der ESF+-Förderung - Rückseite

  • ESF+-Schwerpunkte

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Hier geht es zur Beschreibung der einzelnen Förderinstrumente.