Was sind Förderschwerpunkte?
Die Mittel, die im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Berlin zur Verfügung stehen, werden nach verschiedenen Förderschwerpunkten aufgeteilt. Sie geben eine thematische Orientierung.
Bild: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Mit diesem Programmschwerpunkt sollen Erwerbspotenziale von Frauen gehoben werden, indem der (Wieder-)Einstieg in eine Beschäftigung, die Gründung eines eigenen Unternehmens und die Verstetigung bzw. Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des spezifischen Ziels c. Sie trägt der zentralen Bedeutung der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen für die Bewältigung des Fachkräftemangels Rechnung, die im Länderbericht 2019 herausgearbeitet wurde.
Im Fokus des Berliner ESF+-Programms steht in strategischer wie finanzieller Hinsicht der Programmschwerpunkt „Bilden!“. Ziel ist es hier, Bildungserfolge zu erhöhen und bestehende Bildungsungleichheiten in der Schule sowie beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu reduzieren. Der ESF+ konzentriert sich hierbei auf junge Menschen, die aufgrund von sozialen Faktoren, eines Migrationshintergrunds oder von individuellen Problemen beim Zugang zur Bildung und beim Bildungserfolg benachteiligt sind. Der Programmschwerpunkt „Bilden!“ ist dem spezifischen Ziel f zugeordnet. Er greift unmittelbar die länderspezifische Empfehlung auf, die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau von benachteiligten Gruppen zu verbessern, und spricht in besonderer Weise die in den Investitionsleitlinien betonte Notwendigkeit an, Bildungsungleichheiten aufgrund der sozialen Herkunft und der nicht-deutschen Herkunftssprache zu beseitigen und die Übergänge im Bildungssystem zu verbessern.
Der ESF+ wird wie bereits in den früheren Förderperioden besonders benachteiligte Menschen entsprechend ihrer vielfältigen Lebenslagen zielgerichtet unterstützen, um Armuts- und Ausgrenzungsprozesse zu verhindern, soziale Integration zu ermöglichen und die Grundlagen für eine Eingliederung in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung zu schaffen. Der Programmschwerpunkt „Fördern!“ richtet sich auf das spezifische Ziel l und greift die in den Investitionsleitlinien hervorgehobene Notwendigkeit zur Förderung von Menschen auf, die am stärksten von Armut, sozialer Ausgrenzung und Benachteiligungen betroffen sind.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Franziska Glaubitz