Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS II)

Gefördert werden
  • die Förderung der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements
  • die Verbesserung der sozialen Infrastruktur und deren Anpassung an lokale Bedürfnisse
  • die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und des Zugangs zu Bildungsangeboten
  • die Anpassung der Angebote und der Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Integration, Nachbarschaft und Armutsbekämpfung an den Bedarf vor Ort
  • die Unterstützungsangebote für von Armut betroffene Personen
  • die Umsetzung integrierter quartiersbezogener Entwicklungskonzepte

Antragsberechtigt sind Personengesellschaften und juristische Personen sowie Behörden.

Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig in den definierten ZIS-Aktionsräumen. Darüber hinaus sind auch Interventionen in ausgewählten Gebieten möglich, die außerhalb der Aktionsräume liegen, aber von ähnlichen Problemlagen betroffen sind. Die aktuell gültige Karte der Förderkulisse finden Sie hier und hier.

Die Projekte werden durch Zuschüsse gefördert; bei Institutionen der Berliner Landesverwaltung durch Finanzierungszusagen.

Für konkrete Fragen steht Ihnen Frau Spielmann von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Verfügung (030 – 90139 4870, iris.spielmann@sensw.berlin.de).

Informationen erhalten Sie auch bei der ARGE Programmdienstleister (PDL) GbR.

Die konkreten Förderkriterien finden Sie hier.