FAQ Vereine und Gemeinnützigkeit

  • Welches Finanzamt ist in Berlin für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zuständig?

    Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einschließlich der Prüfung der Satzung ist in Berlin grundsätzlich das Finanzamt für Körperschaften I zuständig.

    Für die Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte folgendes Formular: Kontaktformular

  • Ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gebührenpflichtig?

    Nein, es entstehen keine Kosten.

  • Muss ich ein Formular ausfüllen, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erreichen?

    Es genügt grundsätzlich ein formloser Antrag.

    Beizufügen ist die Satzung oder der Satzungsentwurf. Die Satzung muss den Namen des Vereins enthalten. Darüber hinaus ist eine Adresse anzugeben, an die eine Satzungsstellungnahme per Post gesandt werden kann (dies erfolgt aus Datenschutzgründen).

    Sollte der Verein bereits gegründet sein, ist das Gründungsprotokoll ebenfalls einzureichen.

  • Wie kann ich meine Anträge beim Finanzamt einreichen?

    Für die elektronische Übermittlung verwenden Sie bitte ausschließlich das Elster-Kontaktformular: www.elster.de/finanzamt. Alternativ können Sie die Anträge auch per Post übersenden.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung bei einem neuen Verein?

    Die Dauer der Überprüfung der Satzung hängt von der allgemeinen Arbeitsbelastung des Finanzamtes und der Komplexität der Satzung ab.

  • Wenn ich selbst ins Finanzamt kommen will, sollte ich dann vorher einen Termin vereinbaren oder mich anmelden?

    Das ist zu empfehlen.

  • Wie lange ist mein Freistellungsbescheid gültig?

    Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er erteilt wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann er aber bis zur Erteilung des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre, weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden.

    Dies gilt natürlich nur, solange die Körperschaft auch weiterhin im Sinne ihrer Satzung tätig ist und nicht gegen die Bestimmungen verstößt, die für die Gewährung der Steuervergünstigung von Bedeutung sind.

  • Ist es zulässig, die Buchführung meines Vereins auf dem PC mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms zu erstellen?

    Nein, bei dieser Methode kann nicht sichergestellt werden, dass bereits erfasste Daten nicht mehr nachträglich verändert werden.

  • Stellt das Finanzamt weiterführende Informationen zur Verfügung?

    Ja, weiterführende Informationen erhalten Sie im Berliner Ratgeber „Ihr Weg in die Gemeinnützigkeit – Ein Wegweiser für Vereine und Stiftungen bei Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts”. Dieser Ratgeber bietet einen allgemeinen Überblick über steuerrechtliche Themen im Zusammenhang mit der Gründung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Der Ratgeber enthält u.a. Informationen zum Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Umsatzsteuerrecht.

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