Neue Telefonnummern

Bitte beachten Sie: Ab dem 27.01.23 gelten neue Telefonnummern in der Senatsverwaltung für Finanzen. Sollte Ihnen die aktuelle Nummer nicht vorliegen, rufen Sie bitte unter der zentralen Nummer (030) 9020-0 an.

FAQ zur Übernachtungsteuer (City Tax)

(Stand: 11.03.2019)

  • Welches Finanzamt ist für die Verwaltung der Übernachtungsteuer zuständig?

    Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral verwaltet. Zuständig hierfür ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin.

    Das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf hat für den Bereich Übernachtungsteuer die zentrale Rufnummer (030) 9024 26976 eingerichtet. Hier eingehende Anrufe werden automatisch an den nächsten freien Apparat, der dieser Rufnummer angeschlossen ist, weitergeleitet.

    Im Hinblick auf die Vielzahl der zurzeit eingehenden telefonischen Auskunftsersuchen kann es vorkommen, dass vorübergehend kein freier Apparat für die Annahme eines eingehenden Gesprächs zur Verfügung steht. Hierdurch kann es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

    Es besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit, per E-Mail an poststelle@fa-marzahn-hellersdorf.verwalt-berlin.de um Rückruf oder um die Beantwortung der Fragen zu bitten.

  • Wo finde ich Antworten auf meine Fragen zur Übernachtungsteuer?

    Alle Fragen und Antworten zur Übernachtungsteuer in Berlin finden Sie in unserem Leitfaden.

  • Leitfaden zur Übernachtungsteuer

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Übernachtungsteuer erhoben?

    Die Übernachtungsteuer wird in Berlin auf Grund des Übernachtungsteuergesetzes erhoben.

  • Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG)

    PDF-Dokument (271.2 kB) - Stand: 18.12.2013