Elektronische Lohnsteuerabzugs-Merkmale

Anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) kann Ihr Arbeitgeber erkennen, welche Merkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) er bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen muss. Die ELStAM werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und können von den Arbeitgebern elektronisch abgerufen werden.

Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren?

Mit Aufnahme einer neuen Beschäftigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen kann Ihr Arbeitgeber die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.

Für die Bildung Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig (z. B. Steuerklassenwechsel, Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen). Die jeweiligen Meldebehörden, Standesämter bzw. Amtsgerichte bleiben weiterhin für die melderechtlichen Daten wie z. B.

  • Wohnsitz
  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Kircheneintritt/Kirchenaustritt

zuständig und übermitteln diese direkt an die Datenbank der Finanzverwaltung.

Wo kann ich meine ELStAM einsehen und gegebenenfalls korrigieren?

Die ELStAM werden in den Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers ausgewiesen. Dort können Sie die Richtigkeit der verwendeten Daten regelmäßig kontrollieren.

Sie können Ihre Daten auch über www.elster.de nach Login in den privaten Bereich “Mein ELSTER” in der Rubrik „Formulare & Leistungen“ abrufen. Hier finden Sie auch Informationen darüber, welcher Arbeitgeber Ihre Daten in den letzten 24 Monaten abgerufen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Login und den Abruf Ihrer Daten in “Mein ELSTER” dort mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) registriert sein müssen.

Ansprechpartner für Auskünfte und eventuell notwendigen Korrekturen an Ihren gespeicherten ELStAM ist das für Sie zuständige Finanzamt (in der Regel das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz). Anträge auf Auskunft und Korrektur der ELStAM sollten zur Vermeidung von Wartezeiten möglichst elektronisch gestellt werden.

Alternativ können die vorgenannten Anträge auch schriftlich gestellt werden. Die Vordrucke „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ sowie die dazugehörige „Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ und Antrag auf Korrektur von unzutreffenden ELStAM können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen beim Bundesministerium der Finanzen herunterladen.

Wo finde ich meine steuerliche Identifikationsnummer?

Die IdNr. gibt es seit 2008 und wurde Ihnen schriftlich mitgeteilt. Haben Sie Ihre IdNr. nicht vorliegen, können Sie diese unter www.identifikationsmerkmal.de online erfragen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt Ihnen Ihre steuerliche Identifikationsnummer daraufhin schriftlich mit. Darüber hinaus finden Sie diese Nummer auch in Schreiben und Steuerbescheiden der Finanzverwaltung.

Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen

Sie können sämtliche antragsgebundenen Merkmale und Freibeträge jährlich neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen (z. B. Freibeträge für besonders hohe Werbungskosten, etwa durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Berufspendlern). Ihrem Arbeitgeber werden diese Freibeträge dann im elektronischen Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Freibeträge können für längstens zwei Kalenderjahre ab Beginn des Kalenderjahres, für das diese erstmals gelten oder geändert werden, beantragt werden. Den entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen finden Sie hier .

Ein Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene muss nur dann neu beantragt werden, wenn er nicht bereits gewährt wurde und sich der Grad der Behinderung bzw. die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises geändert hat. Auch Kinderfreibeträge für minderjährige Kinder müssen nicht neu beantragt werden, da diese (anders als bei volljährigen Kindern) automatisch berücksichtigt werden.

Wo finde ich als Arbeitnehmer detaillierte Informationen zum ELStAM-Verfahren?

Detaillierte Informationen zum ELStAM-Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen unter FAQ zur elektronischen Lohnsteuerkarte /ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale sowie auf www.elster.de (Rubrik Benutzergruppen > Privatpersonen).

Wo kann ich als Arbeitnehmer meine ELStAM-Daten überprüfen?

Sie können Ihre Daten über www.elster.de nach Login in den privaten Bereich “Mein ELSTER” in der Rubrik „Formulare & Leistungen“ abrufen. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Login und den Abruf Ihrer Daten im Elster Online-Portal mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) registriert sein müssen. Auskünfte zu Ihren ELStAM-Daten erteilt im Übrigen Ihr Finanzamt.

Was kann ich tun, wenn ELStAM-Daten nicht korrekt sind?

Änderungen und Korrekturen können Sie über www.elster.de nach Login in den privaten Bereich “Mein ELSTER” elektronisch beantragen. Es ist alternativ auch eine schriftliche Beantragung bei Ihrem Finanzamt möglich. Die hierfür notwendigen Vordrucke „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ sowie die dazugehörige „Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)““ und „Antrag auf Korrektur von unzutreffenden ELStAM“ können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen oder des Bundesministeriums der Finanzen herunterladen.

Wo finden Arbeitgeber detaillierte Informationen zum ELStAM-Verfahren?

Detaillierte Informationen zum ELStAM-Verfahren erhalten Arbeitgeber auf www.elster.de (Rubrik Benutzergruppen > Arbeitgeber).

Frau sitzt am Schreibtisch und telefoniert

Downloads ELSTER & ELStAM

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