Steuerschätzung Oktober 2026: Erste wirtschaftliche Erholung führt zu geringen Mehreinnahmen für das Land Berlin. Konsolidierungsbedarf bleibt gewaltig.
Pressemitteilung Nr. 17 vom 23.10.2026
Nach den regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung vom Oktober 2026 wird für das Land Berlin mit Steuereinnahmen im Jahr 2026 von rund 31,3 Mrd. Euro gerechnet und im Jahr 2027 mit rund 32,4 Mrd. Euro.
Gegenüber dem Berliner Haushalt 2026/2027 bedeutet das eine positive Abweichung in Höhe von rund 263 Mio. Euro im Jahr 2026 und rund 320 Mio. Euro im Jahr 2027.
Seit dem Frühjahr 2026 belasten die Nahost-Krise und die hohen Energiepreise die deutsche Wirtschaft. Diese hat sich allerdings resilienter gezeigt als noch im Frühjahr erwartet, u.a. wegen des weltweiten Booms bei der Künstlichen Intelligenz, von der auch deutsche Unternehmen profitieren, und hohen Staatsausgaben. Die günstigere Einnahmeentwicklung ist vor diesem Hintergrund vor allem konjunkturell bedingt. Daneben wirken sich mehrere Steuerrechtsänderungen im Saldo einnahmeverbessernd aus, u.a. weil erwartete Mindereinnahmen niedriger ausfallen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung unterliegt allerdings erheblichen Unsicherheiten in der geopolitischen Situation und darin, wie sich die Energiepreise in den nächsten Monaten tatsächlich entwickeln werden.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Die Konjunkturprojektionen haben sich gegenüber dem Frühjahr etwas aufgehellt. Die Lage bleibt allerdings fragil. Der Konflikt im Nahen Osten ist nicht gelöst und eine Eskalation kann jederzeit neue exogene Schocks bei Energiepreisen und Energieverfügbarkeit auslösen. Darüber hinaus zeigen sich erneut die strukturellen Belastungen des Standortes Deutschland. Das Wachstumspotenzial liegt nur noch bei 0,5% pro Jahr.
Für Berlin sind die zusätzlichen Steuereinnahmen eine Entlastung, aber kein Grund zur Entwarnung, der Konsolidierungsbedarf bleibt gewaltig. Zugleich kommen erhebliche zusätzliche Ausgaben auf uns zu, unter anderem durch die gebotene Anpassung der Beamtenbesoldung. Umso wichtiger ist es, unsere Ausgaben dauerhaft mit den Einnahmen in Einklang zu bringen und dabei die Investitionsfähigkeit unserer Stadt zu sichern. Daran ändert auch die aktuelle Steuerschätzung nichts.“
Weiterführende Informationen:
Den prognostizierten Steuermehreinnahmen stehen erhebliche zusätzliche Belastungen für den Berliner Landeshaushalt gegenüber. Dazu gehören insbesondere die Mehrausgaben infolge der notwendigen Anpassungen bei der Beamtenbesoldung. Darüber hinaus zeichnen sich weitere Mindereinnahmen durch das Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz und die zukünftige Grundsteuernormierung ab. Diese sind bislang noch nicht veranschlagungsreif und daher in der aktuellen Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
Der Steuerschätzung liegt die Konjunkturprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2026 zu Grunde. Die Wachstumserwartungen in der Projektion für das Bruttoinlandsprodukt liegen für das Jahr 2026 bei +1,3% real und +4,0% nominal sowie für das Jahr 2027 bei +1,1% real und +4,3% nominal. Gegenüber der Frühjahrsprojektion 2026 bedeutet dies eine Veränderung für das Jahr 2026 von +0,8 Prozentpunkten real und +1,2 Prozentpunkten nominal sowie für das Jahr 2027 von +0,2 Prozentpunkten real und +0,5 Prozentpunkten nominal. In der bundesweiten Steuerschätzung wurden folgende Rechtsänderungen erstmals berücksichtigt: Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29. Juni 2026, Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 26. Mai 2026, Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, LKEG) vom 24. Juli 2026, Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes (VSAAG) vom 25. September 2026 sowie weitere, nur die Bundessteuern betreffende Rechtsänderungen.
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