Berlin erhält „Preis für Good Governance-Standards“ für beispielgebende Regelung zu Landesbeteiligungen

Pressemitteilung Nr. 016 vom 03.09.2026

Die Expertenkommission des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) zeichnet das Land Berlin mit dem „Preis für Good Governance-Standards“ aus. Gewürdigt werden Regelungen des Berliner Beteiligungsmanagements, die die Kommission als innovativ und beispielgebend für andere Gebietskörperschaften bewertet. Berlin setzt bei der Steuerung seiner Landesbeteiligungen auf klare Standards, professionelle Aufsichtsratsarbeit und zugleich auf ausreichend Gestaltungsspielraum für die unterschiedlichen Anforderungen der Landesunternehmen. Grundlage dafür sind die 2024 neu gefassten Grundsätze der Beteiligungsführung im Land Berlin.

Ausgezeichnet werden insbesondere die Standards im Berliner Corporate Governance Kodex zur Besetzung der Aufsichtsratsmandate in den Landesunternehmen. Sie stellen klare Anforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder. Neben der fachlichen Kompetenz aller Aufsichtsratsmitglieder soll ein Aufsichtsratsmitglied über vertiefte Kenntnisse im Bereich Finanz- und Rechnungslegung verfügen. Zudem soll wenigstens ein Mitglied mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte soll insgesamt auf die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie auf Unabhängigkeit, potenzielle Interessenkonflikte und Vielfalt geachtet werden. Die Expertenkommission würdigt diese Standards als innovativ und beispielgebend für andere Gebietskörperschaften.

Besonders hervorgehoben wird die Verbindung klarer Anforderungen mit dem notwendigen Gestaltungsspielraum für unterschiedliche Unternehmenssituationen. Nach dem Prinzip „comply or explain“ gelten einheitliche Standards, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann. So werden klare Anforderungen gesetzt, ohne die Besonderheiten einzelner Unternehmen außer Acht zu lassen.

Finanzsenator Stefan Evers: „Gute Unternehmensführung bedeutet für uns klare Verantwortung, professionelle Aufsicht und verlässliche Regeln. Gleichzeitig brauchen unsere Landesunternehmen den nötigen Spielraum für unternehmerische Entscheidungen. Dass Berlin mit diesem Ansatz bundesweit als beispielgebend ausgezeichnet wird, freut uns sehr. Die Auszeichnung ist Anerkennung für die Arbeit der vergangenen Jahre und zugleich Bestätigung, diesen Weg konsequent weiterzugehen.“

Die Expertenkommission des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex zeichnet mit dem „Preis für Good Governance-Standards“ Public Corporate Governance Kodizes aus, die innovative oder für andere Gebietskörperschaften beispielgebende Regelungen enthalten. Ziel der Auszeichnung ist es, positive Ansätze bundesweit sichtbar zu machen und den Erfahrungsaustausch über gute Unternehmensführung in Verwaltung und öffentlichen Unternehmen zu fördern.

Die Preisverleihung findet am 10. September 2026 im Rahmen des 8. ZU|kunftssalons Public Corporate Governance an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen statt.

Weitere Informationen:
Beteiligungsmanagement und -controlling des Landes Berlin
8. ZU|kunftssalon Public Corporate Governance