Finanzamt Berlin International geht an den Start

Pressemitteilung Nr. 23-022 vom 04.12.2023

Wichtiger Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit

Finanzsenator Stefan Evers hat heute das Finanzamt Berlin International eröffnet. Das Finanzamt Berlin International ist zentral für ganz Deutschland für die Umsatzbesteuerung von Unternehmen zuständig, die in über 100 Ländern ansässig sind. Es geht um Unternehmen, die in Deutschland zwar Handel treiben, hier aber keinen Sitz haben. Damit leistet Berlin einen wichtigen Beitrag u.a. für den deutschlandweiten Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug: Unternehmen mit Sitz im Ausland sollen sich nicht Ihrer Verpflichtung entziehen können, in Deutschland Umsatzsteuer abzuführen.

Finanzsenator Stefan Evers sagte bei der Eröffnung: „Der internationale Handel gehört zu unserem Alltag ganz selbstverständlich dazu. Er bietet große Chancen, erschwert aber auch Kontrolle und Bearbeitung der Steuerangelegenheiten von im Ausland ansässigen Unternehmen. Die Bekämpfung von Steuerkriminalität hat für uns eine hohe Priorität. Keiner soll sich seiner Steuerpflicht entziehen, auch nicht im Ausland ansässige Unternehmen. Unser Finanzamt Berlin International wird einen wichtigen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten. Ich freue mich daher heute sehr, das Finanzamt Berlin International einzuweihen. Ich möchte allen Beschäftigten für ihr Engagement beim Aufbau danken. Ohne diesen Einsatz würden wir heute nicht hier stehen.“

In Deutschland hat sich im Bereich der Umsatzbesteuerung von im Ausland ansässigen Unternehmen vieles weiterentwickelt. Insbesondere im internationalen Online-Handel wurden strengere Regelungen und neue Dokumentationspflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt. In den vergangenen Jahren ist dadurch in Berlin die Anzahl der steuerlich registrierten Onlinehändler rasant angestiegen. Mit mittlerweile über 115.000 registrierten ausländischen Unternehmen, hat sich die Anzahl seit 2019 mehr als verzehnfacht. Davon haben mehr als 110.000 Unternehmen ihren Sitz in der Volksrepublik China, Hongkong, Macau und Taiwan, wo insbesondere im Online-Handel tätige Unternehmen ansässig sind. Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle insbesondere hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Online-Händlern ist in den letzten Jahren entsprechend stark angestiegen.

Ziel ist es sicherzustellen, dass alle diese Fälle weiterhin umfassend bearbeitet werden. Daher wurde mit dem Finanzamt Berlin International ein ganz neues, spezialisiertes Finanzamt errichtet. Es startet mit 150 Beschäftigten. Um noch effektiver die Vielzahl der Fälle bearbeiten zu können, wird es bis Ende 2024 eine umfangreiche Aufstockung des Personals geben. Dann sind bis zu 250 Dienstkräfte vorgesehen.

Bisher lag die Sonderzuständigkeit für den gesamten Bereich der „beschränkten Steuerpflicht“ sowie der Umsatzbesteuerung von im Ausland ansässigen Unternehmen beim Finanzamt Neukölln.

Für das Finanzamt Berlin International werden noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht: Stellenausschreibung im Berliner Karriereportal.