Mai-Steuerschätzung: Steuereinnahmen bleiben stabil, eröffnen aber keine zusätzlichen finanziellen Handlungsspielräume für den Haushalt

Pressemitteilung Nr. 23-010 vom 12.05.2023

Das Land Berlin rechnet mit stabilen Steuereinnahmen. Diese belaufen sich in diesem Jahr auf rund 28 Mrd. Euro, im kommenden Jahr auf rund 29,3 Mrd. Euro und auf rund 30,7 Mrd. Euro im Jahr 2025. Damit ergibt sich gegenüber der Steuerschätzung von Oktober 2022 für 2023 ein Plus von 46 Mio. Euro, für 2024 ein Plus von 76 Mio. Euro und für 2025 ein Minus von 37 Mio. Euro. Das geht aus den regionalisierten Ergebnissen aus der Mai-Steuerschätzung für Berlin hervor.

Die Gründe für diese vom bundesweiten negativen Ergebnis abweichenden Zahlen für Berlin liegen allen voran darin, dass die großen Entlastungspakete von 2022 bereits in der letzten Steuerschätzung des Landes Berlin eingeflossen waren. Gleichzeitig gibt es leichte positive Impulse auf der konjunkturellen Seite.

Finanzsenator Stefan Evers: “Das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung bietet Licht und Schatten. Positiv hervorzuheben ist, dass die wirtschaftliche Dynamik in Berlin bisher ungebrochen und der Arbeitsmarkt in der Hauptstadt stabil ist. Die Entlastungsmaßnahmen haben sich also ausgezahlt. Gleichzeitig drücken diese Maßnahmen aber auf das Ergebnis. Zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume gibt es somit nicht. Hinzu kommt die fragile konjunkturelle Weltlage. Die Inflation ist hoch, die Unwägbarkeiten bei den Energiepreisen, in der geopolitischen Lage und auf den Finanzmärkten groß. Umso mehr heißt es mit Blick auf die Haushaltsberatungen: Disziplin wahren und Prioritäten setzen.”

Hintergrund:
Grundlage der Steuerschätzung war die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung 2023. Nach dieser wird ein reales BIP-Wachstum von 0,4% in diesem Jahr und 1,6% im Jahr 2024 erwartet. In nominaler Betrachtung entspricht dies einem BIP-Wachstum von 6,1% bzw. 4,0%. Der Arbeitskreis »Steuerschätzungen« hat in seiner aktuellen Sitzung erstmals die umfangreichen Steuerentlastungen des Jahres 2022 berücksichtigt, u.a. Inflationsausgleichsgesetz und Jahressteuergesetz 2022. In der Berliner Steuerschätzung vom Oktober 2022, im Nachtragshaushalt 2022/2023 und in der Planung für den Doppelhaushalt 2024/2025 waren die Rechtsänderungen bereits weitgehend enthalten.

  • Tabelle Steuerschätzung Mai 2023

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