Tarifrecht

Die einzelnen Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen nehmen gegenüber den Beschäftigten des Landes Berlin die Arbeitgebereigenschaft wahr. Das Land Berlin wird durch das Tarifreferat der Senatsverwaltung für Finanzen in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vertreten. Dem Tarifreferat obliegen übergeordnete Grundsatzangelegenheiten des geltenden Tarifrechts, wie insbesondere:

  • die Beteiligung an Tarifverhandlungen, die die TdL mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes führt,
  • das eigene Führen von Tarifverhandlungen mit Zustimmung der TdL,
  • die Bekanntgabe der geltenden Tarifverträge,
  • die Entwicklung und Bekanntgabe von Auslegungshilfen für die Dienststellen der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung und
  • die Beratung der Dienststellen der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Einzelfall.

Darüber hinaus bearbeitet das Tarifreferat Grundsatzfragen und -angelegenheiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht für die Dienststellen der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung. Es sorgt dabei für die Bereitstellung von Informationen und berät zur einheitlichen Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion auf diesen Rechtsgebieten.

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