Der Berliner Senat verfolgt mit dieser Förderung das Ziel die Berliner Erinnerungskultur mit Bezug auf die migrantischen Lebenserfahrungen und Perspektiven aus der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Arbeitsmigration zu erweitern. Hierdurch soll die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Migration als nachhaltig prägenden Bestandteil der Berliner Stadtgeschichte gestärkt und integrationspolitische Ziele wie gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe, Anerkennung und Wertschätzung von Menschen mit Migrationsgeschichte gefördert werden.
Die zweckgebundene Mittelverwendung erfolgt auf Grundlage der §§ 7, 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin sowie der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Berlin.
Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026, wonach der Aufbau eines Migrationsmuseums und Dokumentationszentrums vorgesehen war, das sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.