Förderkriterien ,,Migrationsmuseum Berlin“

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Der Berliner Senat verfolgt mit dieser Förderung das Ziel die Berliner Erinnerungskultur mit Bezug auf die migrantischen Lebenserfahrungen und Perspektiven aus der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Arbeitsmigration zu erweitern. Hierdurch soll die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Migration als nachhaltig prägenden Bestandteil der Berliner Stadtgeschichte gestärkt und integrationspolitische Ziele wie gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe, Anerkennung und Wertschätzung von Menschen mit Migrationsgeschichte gefördert werden.

Die zweckgebundene Mittelverwendung erfolgt auf Grundlage der §§ 7, 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin sowie der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Berlin.

Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026, wonach der Aufbau eines Migrationsmuseums und Dokumentationszentrums vorgesehen war, das sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich der kulturellen, historischen und erinnerungspolitischen Arbeit widmen und Zugänge zu migrantisch situiertes Wissen, Erfahrungen und Lebensleistungen insbesondere im Kontext der Arbeitsmigration in Berlin schaffen. Die pilotierte Zuwendung unterstützt Maßnahmen, die das gesamtgesellschaftliche Wissen und die Wertschätzung der migrantischen Erinnerungskultur aktivieren und einen Beitrag für ein zukünftig zu realisierendes Dokumentationszentrum und Migrationsmuseums in Berlin leisten.
Gefördert werde in der Pilotphase 2026 Projekte, die folgende Ziele verfolgen:

  • Erweiterung der Sichtbarkeit, Vermittlung und Anerkennung migrantischer Erinnerungskultur,
  • Förderung von gesellschaftlichem, multiperspektivem Austausch und Dialog zur Migrationsgeschichte in Berlin,
  • Öffentlichkeitsarbeit, Beitrag zur politischen Bildung und demokratischen Beteiligung,
  • Dokumentation und Sicherung von migrantischen Wissensbeständen und Archiven, die erinnerungspolitischen Wert haben,
  • Stärkung des Generationszusammenhalts.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Antragsberechtigt sind (Kriterien sind zu erfüllen):

  • rechtsfähige, gemeinnützige juristische Personen (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, KdöR),
  • Organisationen mit nachgewiesener fachlicher, organisatorischer und inhaltlicher Nähe zur Zielgruppe gemäß § 2 Abs. 5 PartMigG,
  • Organisationen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung, sowie die Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung,
  • Projektträger, die in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen sind.

Bewertungskriterien:

Der Antragstellung bei der bewilligenden Stelle (LAGeSo) geht eine Interessenbekundung bei der zuständigen Senatsverwaltung (SenASGIVA) voraus.
Bei der Prüfung und Votierung der Anträge werden insbesondere berücksichtigt:

  • fachliche und inhaltliche Plausibilität des Vorhabens,
  • klarer Bezug zu den Zielen des § 2 Abs. 5 PartMigG,
  • nachvollziehbare Zieldefinition und Bedarfsbeschreibung,
  • Multiperspektivität und Pluralität des Vorhabens,
  • Einbindung von Ehrenamt und lokalen migrantischen Netzwerken,
  • generationenübergreifende und inklusive Ansätze,
  • Kooperations- und Vernetzungsgrad (z. B. mit Bezirken, anderen Trägern),
  • Konzept für die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel:

  • gefördert werden Projekte in Höhe von 50.000 € – 100.000 €,
  • förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten im unmittelbaren Projektzusammenhang,
  • Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten,
  • angemessene Eigen- und Drittmittel – Mindesthöhe 4 % – sind darzustellen,
  • die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes Berlin.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bei der Maßnahmenplanung ist der Landesbeirat für Partizipation entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach § 17 PartMigG aktiv und frühzeitig einzubeziehen, so dass der Landesbeirat seine beratende und unterstützende Rolle bei Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte effektiv wahrnehmen kann (§ 17 Abs. 1 PartMigG). Hierdurch soll zudem sichergestellt werden, dass mögliche Auswirkungen auf Personen mit Migrationsgeschichte und deren Bedarfe in die Planungen mit einfließen (§ 5 Abs. 4 PartMigG).
Außerdem soll im Rahmen des Pilotprojekts eine Auswertung / wissenschaftliche Evaluation durchgeführt werden.

Ansprechperson

Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Emily Rieger unter Emily.Rieger@IntMig.berlin.de

Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis Mittwoch, den 27.05.2026 eingereicht werden müssen.

Kontakt

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat