Newsletter des Referats für Referendarangelegenheiten #21/2022 vom 18.05.2022

Ball mit Aufschrift Newsletter

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich

Seminar in Paris vom 17. bis 21. Oktober 2022

In der Zeit vom 17. bis 21. Oktober 2022 soll nach Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.
Da nach heutigem Stand nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Durchführung im Herbst pandemiebedingt erneut nur unter Einschränkungen und Auflagen (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.) möglich sein wird, soll die Zahl der Teilnehmenden nochmals auf 13 Referendarinnen und Referendare begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars kann (zumindest derzeit) nicht gegeben werden.

Einzelheiten zu diesem Programm einschließlich der Formalitäten zur Bewerbung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Frankreich-Programm. Dort finden Sie bitte auch das Merkblatt sowie Informationen zur Ausschreibung, Flyer und zur DSGVO.

Bewerbungen sind bitte unter Verwendung des Bewerbungsformulars und der Einwilligungserklärung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ausschließlich auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Kammergerichts, Frau Verheyen oder Frau Doebel

bis spätestens 17. Juni 2022 nur per E-Mail zu richten.

Zur Vereinfachung der Zuordnung bitte ich dringend alle Unterlagen in einer pdf-Datei, mit Vor – und Zunamen bezeichnet, zu übermitteln. Unvollständig übersandte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Suche nach einer geeigneten Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin-Brandenburg und der Präsidenten des Kammergerichts machen darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-) Kosten ebenfalls nicht erstattet werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Verheyen zur Verfügung.

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Der Präsident des Kammergerichts
Referat für Referendarangelegenheiten
Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin
Telefon: (030) 9013 – 2127
Internet: www.berlin.de/kg