Coronavirus
- Spezielle Hinweise der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Aktuelle Informationen des Landes Berlin
Aufgrund der coronabedingten Infektionsschutzmaßnahmen ist der Betrieb und vor allem der Publikumsverkehr bei den Berliner Forsten bis auf weiteres eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bitte telefonisch nach den Regelungen in den Berliner Forstämtern und Revierförstereien.
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Reiterlaubnismarke

Wer die Waldreitwege nutzen will, erwirbt vorher bei einem der Berliner Forstämter eine Reiterlaubnismarke. Die Marke ist während der Waldausritte gut sichtbar am Zaumzeug zu befestigen.
Die Reiterlaubnismarke gilt ein Jahr (jeweils von April bis März) und kostet 100,00 Euro.
Bei Verlust einer Reiterlaubnismarke ist ein Ersatz nur durch den Erwerb einer neuen in Höhe des normalen Entgeltes möglich. Reiten ohne Reiterlaubnismarke oder abseits der Reitwege ist eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 23 (2) Landeswaldgesetz Berlin).
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesforstamt Berlin
- Tel.:
- (030) 641937-0
- Fax:
- (030) 641937-99
Reiterlaubnismarken
Alle Berliner Forstämter geben die Reiterlaubnismarken aus.