Regeln für Reiter

Der Hobrechtswald besitzt ein weites Reitwegenetz.

Damit ein harmonisches Miteinander von Spaziergängern, Radfahrern, Reitern und anderen funktioniert, ist das Reiten nur auf den gekennzeichneten Reitwegen gestattet (vgl. § 16 Landeswaldgesetz Berlin). Diese Wege verlaufen in der Regel deutlich getrennt von sonstigen Waldwegen und -straßen.

Bitte beachten Sie beim Reiten im Wald:

  • Niemals abseits der markierten Reitwege reiten.
  • Wald ist Naturlandschaft und birgt eigene Gefahren und Risiken (Unebenheiten, Wurzeln, Äste usw.).
  • Das Tempo muss stets dem Gelände angepasst sein.
  • Wegekreuzungen und andere Waldbesucher bitte immer im Schritt passieren.
  • Rücksichtnahme gegenüber anderen Waldnutzern ist unverzichtbar.
  • Deren Interessen sind nach dem Gesetz übrigens übergeordnet.
  • Hinweise auf besondere Gefahren oder Hindernisse, aber auch andere Anregungen nehmen die Berliner Forstämter gerne entgegen.

So steht entspannten und erlebnisreichen Ausritten in den Berliner Wäldern nichts mehr im Weg.

Kontakt

Landesforstamt Berlin

Reiterlaubnismarken

Alle Berliner Forstämter geben die Reiterlaubnismarken aus.