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Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen.

Informationen und Beratungsangebote für Eltern hörgeschädigter Kinder

Informationen und Beratungsangebote für Eltern hörgeschädigter Kinder

Ein Ratgeber für Eltern hörgeschädigter Kinder.

In der Broschüre werden in Kurzform Beratungsstellen, Vereine und Selbsthilfegruppen sowie Kitas und Schulen vorgestellt, die betroffenen Eltern Therapieangebote und Fördermöglichkeiten für sich und ihre Kinder bieten.

In Berlin wird seit Jahren der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf praktiziert und weiterentwickelt. Im Schuljahr 2005/06 waren es schon 32,5 % aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht teilgenommen haben. Mit dieser Entwicklung nimmt Berlin eine Spitzenposition im bundesweiten Vergleich ein. Diesen positiven Ergebnissen wird auch im neuen Schulgesetz für Berlin Rechnung getragen. Erstmalig ist deshalb dem gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich Vorrang gegeben worden. Des Weiteren stehen den Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch spezielle Grundschulen und weiterführende allgemein bildende Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt zur Verfügung. Die Koordination der Unterstützungsleistungen erfolgt durch die Sonderpädagogischen Förderzentren.

In den Gruppen, in denen gemeinsamer Unterricht stattfindet, lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Die Lernziele sind entweder gleich oder für die zu fördernden Kinder angepasst.

Die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt/Sonderschulen haben sich in den letzten Jahren alle zu Sonderpädagogischen Förderzentren entwickelt. Dies bedeutet, dass sie über ihren speziellen Bildungs- und Erziehungsauftrag hinaus Serviceleistungen mit Blick auf den gemeinsamen Unterricht übernehmen und weitere Koordinations- und Kooperationsaufgaben mit außerschulischen Institutionen und Bereichen erfüllen. Diese Leistungsangebote gehen über die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor Ort hinaus und eröffnen den Betroffenen verbesserte Bildungschancen.

Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung haben auf Grund der behinderungsspezifischen Bedarfslage eine veränderte Struktur. Es sind Ganztagsschulen, der Unterricht umfasst 35 Zeitstunden pro Woche. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wird abweichend von den allgemeinbildenden Schulen der Bildungsgang an diesen Schulstandorten in fünf Stufen gegliedert:
Diese Stufen sind:

  • Eingangsstufe: Einschulung bis 7. Lebensjahr
  • Unterstufe: 7. - 10. Lebensjahr
  • Mittelstufe:10. - 13. Lebensjahr
  • Oberstufe: 13. - 15. Lebensjahr
  • Abschlussstufe: 15. - 18. Lebensjahr
An diesen Schulen wird die zehnjährige Schulpflicht zuzüglich der zweijährigen Lehrgänge mit Vollzeitunterricht erfüllt.

In einem Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird einzelfallbezogen zu Art, Grad und Umfang der Behinderung Stellung genommen. Ein Sonderpädagoge fertigt ggf. ein sonderpädagogisches Gutachten an, bei dem er den Leistungsstand des Kindes berücksichtigt sowie eine schulärztliche und gegebenenfalls eine fachärztliche Stellungnahme einbezieht. Bei Kindern, bei denen kognitive Einschränkungen vermutet werden, erhebt er psychometrische Daten, wobei zwei wissenschaftlich anerkannte Testverfahren zu Grunde zu legen sind. Bei Kindern oder Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache müssen beide Tests sprachfrei sein.

Ein Antrag auf Feststellung kann sowohl von der Schule aus auch von den Eltern schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die regionale Schulaufsichtsbehörde und teilt dies den Eltern und der Schule schriftlich mit.
Statistikfoerderbedarfsonderschule

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonderschulen und im gemeinsamen Unterricht laden »

(Statistikfoerderbedarfsonderschule, 17096 Bytes)
Statistikuebrigefoerderschwerpunkte

Anteil der ndH Schülerinnen und Schüler bei den übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten laden »

(Statistikuebrigefoerderschwerpunkte, 16291 Bytes)

Nachteilsausgleich

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann gemäß § 38 ff. der Sonderpädagogikverordnung ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dies gilt für die gesamte Schulzeit.

Besondere Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich des Lesens und Rechtschreibens gehören nicht zu dem Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei diesen Problemen handelt es sich um Teilleistungsschwächen, für die Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

Ergänzende Betreuung

Auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit, an den Angeboten der ergänzenden Betreuung teilzunehmen. Wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern wird im Zusammenhang mit der Antragsstellung der Bedarf festgestellt. Außer der Berufstätigkeit der Eltern können aber auch Kinder Berücksichtigung finden, wenn sie aufgrund ihrer individuellen Entwicklung einer Förderung und Betreuung bedürfen. Des Weiteren können pädagogische, soziale oder familiäre Gründen für die Betreuung der Kinder – in einzelnen Fällen auch der Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs - ausschlaggebend und sehr förderlich sein.


Netzwerk Berliner Schülerfirmen

Seit 2001 gibt es das "Netzwerk Berliner Schülerfirmen", an dem sich inzwischen insgesamt 47 Schulen beteiligen. Mit dabei sind alle Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen", eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" sowie die Berufsschulen mit sonderpädagogischem Auftrag.

2000 Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 arbeiten und lernen in über 150 Schülerfirmen, die unterschiedliche Gewerke beinhalten. Da gibt es Backstuben, Catering, Fahrradwerkstätten, Landschafts- und Gartenbau, Multimedia und vieles mehr. Im Umgang mit Kunden, die nicht nur aus dem eigenen Umfeld kommen, bei kaufmännischen Verwaltungsaufgaben, die sich an richtigen Firmen orientieren, beim Schreiben von Rechnungen, denen ein Angebot und ein durchgeführter Auftrag zugrunde liegt, und natürlich bei den unterschiedlichen Tätigkeiten und Arbeitsabläufen in der Produktion selbst lernen die Jugendlichen betriebliche und wirtschaftliche Zusammenhänge aktiv mitgestaltend kennen. Die so erworbenen Kenntnisse können die Schülerinnen und Schüler in berufsorientiert geplanten Betriebspraktika erweitern und vertiefen und erfahren gleichzeitig einen für sie nachvollziehbaren Anwendungsbezug der Unterrichtsinhalte. Das Sinnverständnis für schulisches Lernen wird auf dem Wege der Vernetzung der Projekte der Schülerfirmen mit den regulären Unterrichtsinhalten des Fachunterrichts erheblich verbessert und die Motivation der Jugendlichen für das Lernen gestärkt. Besonders zur Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen können Jugendliche an Schülerbegegnungen in St. Marienthal (Oberlausitz), Scheidegg (Allgäu), und Blossin und Werbellinsee (Brandenburg) und Holland teilnehmen.

Unterstützung und fachliche Anleitung für die fachpraktischen Aufgaben erhalten die Schulen durch Praxisbegleiter, die als kompetente Berufspraktiker und geprüfte Ausbilder beim Aufbau der Schülerfirmen mitwirken. Kooperationsverträge zwischen Betrieben und Schülerfirmen, von denen bisher über 50 geschlossen wurden, dienen dem Aufbau und der Verstetigung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Siehe auch ...

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