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Regionale Begabtengruppen



Regionale Begabtengruppen am Nachmittag - Zusatzfutter für Superschlaue

In Regionalen Begabtengruppen am Nachmittag wird besonders begabten bis hin zu hochbegabten Schülerinnen und Schüler jahrgangs- und schulartenübergreifend zusätzlicher Unterricht zu verschiedenen Themenfeldern angeboten. Durchgeführt werden diese Kurse, an denen Schülerinnen und Schüler in einem Lernumfeld Gleichbefähigter und Gleichinteressierter zusammen kommen, von Schulverbünden bestehend aus Gymnasien/Gesamtschulen und Grundschulen. Je nach Profil der anbietenden Schulen werden die Themenbereiche fachübergreifend und fächerverbindend erarbeitet und dabei Lernstrategie stützende Methoden erworben. Fachliche und methodische Interessen- und Leistungsschwerpunkte können vertieft, die Fähigkeit zur individuellen Spitzenleistung kann weiterentwickelt werden.


Wo finde ich einen solchen Verbund?

Im Land Berlin wurden regionale Schulverbünde eingerichtet, um einen möglichst gute Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Verbünde bestehen jeweils aus Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I. Dabei umfasst der Schulverbund

  • Nord die Bezirke Reinickendorf und Pankow
  • Südwest die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg
  • Südost die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Treptow-Köpenick
  • Ost die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf
  • West den Bezirk Spandau und
  • Mitte den Bezirk Mitte.

Jeder Schulverbund kann pro Schulhalbjahr eigenverantwortlich bis zu 10 regionale Begabtengruppen (Nachmittagskurse) als zusätzlichen Wahlunterricht einrichten. Insgesamt stehen Berlin weit 480 Schülerplätze zur Verfügung.

Jeder Schulverbund hat eine federführende Schule bestimmt. Federführende Schulen sind derzeit die Humboldt-Oberschule (Nord), die Arndt-Oberschule (Südwest), die Albrecht-Dürer-Oberschule (Südost), die Barnim-Oberschule (Ost), die Freiherr-vom-Stein-Oberschule (West) und das Lessing-Gymnasium (Mitte). Sie sind die Ansprechpartner für die regionalen Kursangebote und für die Anmeldung.

Weiterführende Informationen zu den Kursinhalten finden Sie auf den jeweiligen Web-Seiten der Schulen.


Wie sieht das Aufnahmeverfahren aus?

Teilnehmen können nur Schülerinnen und Schüler mit identifizierter Hochbegabung oder kognitiver Teilhochbegabung. Ein Nachweis darüber ist erforderlich.
Darüber hinaus ist grundsätzlich die Empfehlung der besuchten Schule erforderlich, aus der die besondere Fähigkeit der Schülerin oder des Schülers hervorgeht.

Die Teilnahme an den Regionalen Begabtengruppen ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die zuvor über Inhalt, Bedingungen und mögliche zusätzliche Belastungen informiert worden sein müssen.
Der Anmeldeschluss für die im Rahmen der regionalen Begabtengruppen eingerichteten Kurse des jeweils folgenden Schulhalbjahres endet zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe; spätere Anmeldungen können nur nachrangig nach Maßgabe noch freier Plätze berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die bereits zwei oder mehrere Nachmittagskurse besucht haben, werden nachrangig aufgenommen. Liegen für einen Kurs mehr qualifizierte Anmeldungen vor als Plätze verfügbar sind, erfolgt die Aufnahme nach Einzelgesprächen mit allen interessierten Schülerinnen und Schülern. Das Gespräch führt die Leiterin oder der Leiter der Schule, an der der Nachmittagskurs stattfindet, oder eine vor ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft. Ist auch danach keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los.

Schülerinnen und Schüler, die nicht in den gewünschten Kurs aufgenommen werden, können auf Wunsch und nach Maßgabe freier Plätze eine andere regionale Begabungsgruppe innerhalb des Regionalverbundes besuchen.

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Ganztagsbetriebs in gebundener Form unterrichtet werden, ist die Teilnahme am Nachmittagsunterricht zu ermöglichen. Ihre Verpflichtung, an den Unterrichts- und Betreuungsangeboten der eigenen Schule teilzunehmen, ruht für diesen Zeitraum.


Was passiert, wenn der gewählte Kurs für mein Kind ungeeignet ist?

Auch hier ist vorgesorgt und können mögliche Fehlentscheidungen noch nachträglich behoben werden. Um einen mögliche Überforderung zu vermeiden, erfolgt die Aufnahme zunächst im Rahmen einer Beobachtungszeit von acht Wochen.

Erbringt ein Schüler innerhalb der Beobachtungszeit Leistungen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden, verbleibt er in der Begabtengruppe.

Wer innerhalb der Beobachtungszeit „mangelhafte“ oder „ungenügende“ Leistungen zeigt, verlässt ohne Nachteil für den weiteren schulischen Bildungsgang die Begabtengruppe.


Wie sieht der Unterricht in den Regionalen Begabtengruppen aus?

Unterrichtet wird auf der Grundlage der von den Lehrkräften entwickelten themenspezifischen Arbeitsplänen. Der Unterricht beginnt zwischen 15:00 und 16:30 Uhr.

Jeder Nachmittagskurs dauert ein Schulhalbjahr; abweichend davon beginnt der Unterricht im ersten Schulhalbjahr erst in der dritten Woche nach den Sommerferien.

Nachmittagskurse werden in den Themenfeldern „Philosophie/Literatur/Sprache“, „Mathematik/ Informatik“, „Naturwissenschaften/Technik“ und „Erdkunde/Geschichte/Politik“ angeboten.

Der Unterricht erfolgt jahrgangsübergreifend in drei Altersstufen. Dabei werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Stufe A), der Jahrgangsstufen 4 bis 7 (Stufe B) und der Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Stufe C) gemeinsam unterrichtet.

Nach erfolgter Aufnahme sind die Schülerinnen und Schüler zur durchgängigen Teilnahme am Unterricht in der regionalen Begabtengruppe verpflichtet.

In den regionalen Begabtengruppen werden nur Lehrkräfte eingesetzt, die dieses besondere Angebot unterrichten wollen.


Bekommt mein Kind in dem Kurs eine Note?

Die in der regionalen Begabtengruppe erbrachten Leistungen werden auf dem Zeugnis mit einer Note ausgewiesen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 werden verbal beurteilt, wenn kein Notenzeugnis erteilt wird.

Die Note ist nicht versetzungsrelevant, kann jedoch bei drohender Nichtversetzung auf die Leistungen im jeweiligen Referenzfach im Verhältnis zu ihrem Stundenvolumen angerechnet werden, soweit sich der Inhalt des Nachmittagsunterrichts eindeutig oder ganz überwiegend einem Fach zuordnen lässt, das mit mangelhaft bewertet wird.

Ergibt sich daraus eine relevante Verbesserung des Leistungsbildes, bleiben mangelhafte Leistungen im Referenzfach bei der Entscheidung über die Nichtversetzung unberücksichtigt.


Kann mein Kind an mehreren Kursen teilnehmen?

Im Prinzip ja, aber Schülerinnen und Schüler, die bereits zwei oder mehrere Nachmittagskurse besucht haben, werden nachrangig aufgenommen.


Kostet der Kurs eine Gebühr?

Nein, dieses Angebot ist kostenfrei.

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