Wohin nach der Grundschule?
Der Übergang auf die weiterführenden Schulen
Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule. Die Grundschulen helfen den Eltern bei dieser Entscheidung, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht. Auch wenn die beiden Schularten Integrierte Sekundarschule und Gymnasium sich in einigen Angeboten und Regelungen unterscheiden, haben sie doch gemeinsam, dass alle Schulabschlüsse erreicht werden können.
Die Anmeldung für die weiterführenden Schulen
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 08.02.2012 bis 22.02.2012. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der zuerst gewünschten Schule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden.
Bei der
Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien) gelten besondere Regelungen.
Schulwegweiser neu erschienen
Im Berliner Schulwegweiser finden alle Schülerinnen und Schüler, die auf die weiterführenden Schulen übergehen, Informationen zu den vielfältigen Angeboten der einzelnen Schularten. Der Ratgeber beinhaltet auch Themen wie Fremdsprachenwahl, Begabungsförderung und Ganztagsangebote, gibt Hinweise zum Anmeldeverfahren und enthält ein Verzeichnis der weiterführenden Schulen. Er hilft den künftigen Oberschülern und ihren Eltern, die Schule mit dem passenden Profil zu finden.
Der Schulwegweiser 2012/2013
Die Schule berät - die Eltern entscheiden
Um die richtige Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können, werden die Eltern und ihre Kinder frühzeitig, individuell und verbindlich durch die Grundschule beraten, in welcher Schulart der Schüler voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird.
In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule oder eines Gymnasiums. Grundlage dieser Empfehlung sind das Leistungsvermögen, die Lernkompetenzen, der Neigungen der Schülerin sowie die dazu passenden Angebote der jeweiligen Schulart.
Beispiel für die Durchschnittsnote der Förderprognose
Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaften doppelt. Im nebenstehenden Beispiel ist die Durchnittsnote 68 : (13 + 13) = 2,6.
Aus der Durschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:
- bis 2,2: Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule
- ab 2,8: Integrierte Sekundarschule
Im Zwischenbereich von
2,3 bis 2,7 werden als Entscheidung für die Förderprognose weitere Merkmale individueller Kompetenzen des Kindes (z. B. Belastbarkeit, Reflexion des Lernprozesses) herangezogen.
Die Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule frei wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen. Auch bei der Schulart besteht Wahlfreiheit. Es ist aber sinnvoll, sich an der Förderprognose zu orientieren, damit das Kind nicht unter- oder überfordert wird.
Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?
Fragen der Eltern an die Grundschule
- Welche Durchschnittsnote hat die Grundschule ermittelt? Welche Förderprognose ergibt sich daraus?
- Was empfiehlt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer im persönlichen Gespräch?
- Hat mein Kind bisher selbstständig und ohne größere Schwierigkeiten gelernt, wie es das Gymnasium voraussetzt?
- Welches Lerntempo ist für mein Kind angemessen? Ist eine Schule, die mehr Rücksicht auf Leistungsunterschiede nimmt passender für mein Kind?
- Wo hat mein Kind Schwächen? Wäre eine Ganztagsschule mit Fördermöglichkeiten bis 16 Uhr das Richtige?
- Lässt sich aus den Interessen meines Kindes schon ein erster Berufswunsch ableiten und wie könnte dieser gefördert werden?
Fragen der Eltern an sich und ihr Kind
- Welche weiterführende Schule wünscht sich mein Kind? Und warum?
- Welche Schulen befinden sich in Wohnortnähe? Welchen Schulweg kann und will ich meinem Kind zumuten?
- Benötigt mein Kind bei den Hausaufgaben und beim Vorbereiten auf Klassenarbeiten viel Hilfe?
- Welche Lieblingsfächer hat mein Kind und welche Interessen?
- Welche zweite Fremdsprache möchte mein Kind lernen?
- Welchen Aktivitäten wie zum Beispiel Sport, Musik, Chor, Computer möchte mein Kind auf der neuen Schule in einer Arbeitsgemeinschaft und im Ganztagsangebot nachgehen?
- Hat mein Kind bereits einen Berufswunsch und könnte ich diesen mit der Schulwahl unterstützen?
Fragen der Eltern an die weiterführende Schule?
- Welche Kurse bietet die Schule als Wahlpflichtfach ab Klasse 7 und Klasse 9 an?
- Bietet die Schule ein Fächerprofil (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliche, informationstechnische, musische oder sportliche Profilierung), Klassen mit spezieller Profilierung oder Arbeitsgemeinschaften an?
- Welche erste Fremdsprache hat mein Kind gelernt und welche Schule bietet diese an? Welche weiteren Fremdsprachen werden an der neuen Schule angeboten?
- Mein Kind hat schon erste Berufsvorstellungen: Bietet die Schule ein Unterrichtsmodell mit Berufsvorbereitung und Dualem Lernen? Hat die Schule einen fachlichen Schwerpunkt, der zum Berufsprofil passt?
- Hat die Schule Förderangebote, damit mein Kind im differenzierten Unterricht oder in Förderkursen am Nachmittag an seinen Schwächen arbeiten oder in seinen Stärken gefördert werden kann?
- Welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern bzw. Partnerschulen im Ausland unterhält die Schule? Welche Projekte werden an der Schule gefördert?
- Wie sieht die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler aus? Gibt es eine eigene Mensa? Wird eine warme Mahlzeit gewährleistet?
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Integrierter Sekundarschule und Gymnasium zeigt folgende Tabelle:
Integrierte Sekundarschule und Gymnasium im Vergleich
|
Integrierte Sekundarschule |
Gymnasium |
| Beginn |
Klasse 7 |
Klasse 7 (in einigen Schulen Klasse 5) |
| Schüler je Klasse (Zumessungsfrequenz) |
25 |
29 |
| Probezeit |
nein |
Klasse 7 (ggf. Klasse 5) |
| Mittlerer Schulabschluss |
Ende der 10. Klasse |
Ende der 10. Klasse |
| Schuljahre bis zum Abitur |
13 (evtl. 12) |
12 |
| Unterrichtsstunden pro Woche |
Klasse 7, 8: 31
Klasse 9, 10: 32 |
Klasse 7, 8: 33
Klasse 9, 10: 34 |
| Ganztagsbetrieb und Nachmittagsangebote |
ja |
mindestens ein Gymnasium im Bezirk |
| Mittagessen |
ja |
ja |
| Duales Lernen |
ja (Schule legt Konzept im Schulprogramm fest) |
möglich (kann als Profil angeboten werden) |
| Kooperation mit anderen Schulen |
mit Grundschulen und beruflichen Schulen (OSZ) |
mit Grundschulen |
| Leistungsdifferenzierung |
innerhalb des Unterrichts oder in Kursen (die Schule entscheidet) |
innerhalb des Unterrichts |
| Versetzung in die nächsthöhere Klasse (7 bis 10) |
immer (Ausnahmen bei Vereinbarungen mit den Eltern) |
bei entsprechenden Leistungen |
| Bildungsziele |
Abitur,
Mittlerer Schulabschluss (MSA),
erweiterte Berufsbildungsreife,
Berufsbildungsreife |
Abitur
(alle anderen Abschlüsse sind möglich) |
Mehr Anmeldungen als freie Plätze - die Aufnahmekriterien
Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.
Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:
- Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für Härtefälle vergeben.
- Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schülerinnen orientieren. Neben der Durchschnittsnote der von der Grundschule erstellten Förderprognose konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.
- 30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost.
Die Aufnahmekriterien jeder Schule als
Liste oder im
Online-Schulverzeichnis.
Zeitlicher Ablauf des Aufnahmeverfahrens
Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll. Erst, wenn an keiner der gewünschten Schulen eine Aufnahme möglich ist, benennt das Schulamt eine andere Schule der Schulart, die dem Erstwunsch entspricht.
Der zeitliche Ablauf des Aufnahmeverfahrens ist einem Schaubild dargestellt.
Die Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen (grundständige Gymnasien)
Für den Übergang in die grundständigen Gymnasien gilt:
- Der Anmeldezeitraum ist vom 27.02.2012 bis 12.03.2012
- Für mathematisch-naturwissenschaftliche und Schnelllernerklassen ist der Anmeldezeitraum vom 27.02.2012 bis 01.03.2012, da für diese Klassen Aufnahmetests stattfinden.
- Die Eltern benötigen für die Anmeldung die mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erteilte Förderprognose.
- An der Erstwunschschule wird der Original-Anmeldebogen abgegeben. Die Eltern können ihr Kind mit maximal zwei Kopien des Anmeldebogens an einer Zweit- oder Drittwunschschule anmelden.
- Ein Aufnahmetest für mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen findet am 02.03.2012, für Schnelllernerklassen am 03.03.2012 statt.
- Bestimmte Schulen führen einen ihrem Profil entsprechenden Aufnahmetest durch (z. B. Vorspielen an musischen Schulen, Sprachübungen an Schulen mit Fremdsprachenprofil) oder haben andere Aufnahmekriterien (z. B. Empfehlung des Landessportbundes für Schul- und Leistungssportzentren).
- Den Eltern wird das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens mitgeteilt. Sie müssen gegebenenfalls aktiv werden, um eine Aufnahme an der Zweit- oder Drittwunschschule zu erreichen.
- Wenn eine Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium nicht möglich ist, bleibt das Kind in der Grundschule.
Mehr zum Verfahren im
Informationsschreiben an die Schulen zum Übergang
Weiterführende Informationen
- Begabungsförderung Fördermöglichkeiten für besonders begabte Kinder
- Schnelllernerklassen Schnelllerner-Klassen und Schulen mit besonderem Profil ab Klasse 5
- Infobrief Berliner Schule AKTUELL vom 24.09.2010: Profilbildung statt Wohnortprinzip - Aufnahmekriterien für die weiterführenden Schulen bei Übernachfrage
- Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO)
Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (in der ab 01.02.2011 gültigen Fassung)
- Rechtsvorschriften Übersicht der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems
Siehe auch ...
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