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Anmeldung der Schulanfänger 2012

Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Jahr 2006 geboren ist, wird es im nächsten Jahr eingeschult.

Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 24. Oktober 2011 bis 4. November 2011 in der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.

Kann Ihr Kind in eine andere Schule aufgenommen werden?

Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer anderen Grundschule des Bezirks mit einem anderen Betreuungsangebot aufgenommen.

Wünschen Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine andere als die zuständige Grundschule, müssen Sie dies schriftlich beantragen und die Gründe für den Wunsch angeben. Diesen Antrag stellen Sie bei der Anmeldung, die in jedem Fall an der zuständigen Grundschule erfolgen muss, auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen.

Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.

Können auch jüngere Kinder zur Schule angemeldet werden?

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. März 2007 geboren ist, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat.

Besteht die Möglichkeit, Kinder von der Schulpflicht zurückzustellen?

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich bei der Schulanmeldung gestellt werden. Eine Rückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei Ihre Begründung, die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes. Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich rechtzeitig bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Wie müssen Sie Ihr Kind für eine ergänzende Förderung und Betreuung in der Ganztagsgrundschule anmelden?

Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Die Formulare erhalten Sie in der Schule oder online unter www.berlin.de/sen/bwf/service/formulare/. Falls Ihr Kind eine Berliner Kita besucht, werden Ihnen die Antragsformulare mit den Daten Ihres Kindes rechtzeitig übersandt.

Für die Entscheidung über den Betreuungsbedarf gelten ähnliche Maßstäbe wie in der Kindertageseinrichtung. Betreuungszeiten außerhalb der gebundenen Ganztagsgrundschule und der verlässlichen Halbtagsgrundschule sind für Sie kostenpflichtig.

Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Begründung des Betreuungsbedarfs, z. B. über Ihre Berufstätigkeit oder die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme, mit. Außerdem legen Sie bitte eine Erklärung zu Ihrem Familieneinkommen vor; ein Formular erhalten Sie in der Schule oder online unter www.berlin.de/sen/bwf/service/formulare/ oder zusammen mit dem Anmeldeformular.

Was passiert nach der Anmeldung?

Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Den Termin erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.

Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, entscheidet Ihr Jugendamt über den Betreuungsbedarf und informiert Sie über die vorläufige Berechnung Ihrer Kostenbeteiligung. Nachdem Sie mit dem Betreuungsträger einen Vertrag geschlossen haben, entscheidet das Jugendamt endgültig über die Höhe Ihrer Kostenbeteiligung und teilt Ihnen dies in einem Bescheid mit.

Wann beginnt die Schule?

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 11. August 2012 statt. Der reguläre Unterricht in der Schulanfangsphase beginnt für Ihr Kind am Montag, dem 13. August 2012.

Die ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind nach Anerkennung des Bedarfs bereits vor Schulbeginn ab 1. August 2012 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.


Anmeldung Schulanfaenger 2012

Anmeldung der Schulanfänger 2012 Das Plakat mit allen Hinweisen zur Schulanmeldung zurm Herunterladen laden »

(August 2011; Anmeldung Schulanfaenger 2012, 43718 Bytes)

Siehe auch...

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