Newsletter des Referats für Referendarangelegenheiten #36/2021 vom 08.09.2021

Ball mit Aufschrift Newsletter

Aktueller Hinweis für Referendarinnen/für Referendare, deren Wahlstation am 01. Januar 2022 beginnt

Die Frist für die Wahl Ihres Berufsfeldes läuft 3 Monate vor Beginn der Wahlstation ab (§ 21 Abs. 5 JAO).
Die Bestimmung des Berufsfeldes nebst Untergruppe muss mit Ablauf des 30.09.2021 bei dem Präsidenten des Kammergerichts, Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten -, eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Ihre Wahl ist endgültig. Nach fruchtlosem Ablauf erfolgt die Festsetzung von Amts wegen.

seit-1468-gold

Der Präsident des Kammergerichts
Referat für Referendarangelegenheiten
Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin
Telefon: (030) 9013 – 2127
Internet: www.berlin.de/kg