Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Jahr:

2012

Sitzungstermin:24.04.2012
Betreff:Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 7-51B (Feurig-/Crellstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg)
Beschluss:Das Bezirksamt beschließt:
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-51B um die Grundstücke Goebenstraße 4-15 A, Yorckstraße 47-48, Kulmer Straße 11-12, 33-34, Mansteinstraße 1-2, 16-17, Steinmetzstraße 44-45B, 51-51, Ebersstraße 10/12 A sowie um einen Abschnitt der Ebersstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg zu erweitern. Der Titel des Bebauungs-planes lautet unverändert „Bebauungsplan 7-51B für Teilflächen zwischen Goebenstraße, Yorckstraße, Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstraße, Großgörschenstraße und Steinmetzstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg“
2. die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:
Anlage 2:
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