Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 10.03.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Willkommen auf der Startseite des Amtes für Soziales Tempelhof-Schöneberg

Liebe Bürger_innen,
unter dem Dach des Sozialamtes Tempelhof- Schöneberg finden Sie Hilfe und Beratung, wenn es unter anderem um Leistungen
nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Landespflegegeldgesetz geht.
Befinden Sie sich in einer Wohnungsnotlage, droht Ihnen Wohnungsverlust oder sind Sie obdachlos, erhalten Sie hier Beratung und gegebenenfalls Hilfe.
Geht es darum, dass volljährige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, so finden Sie in unserer Betreuungsbehörde kompetente Ansprechpartner.Nähere Informationen sind bei den einzelnen Fachbereiche zu finden.
Sollten Sie jedoch im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, erwerbsfähig sein und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können, so müssen Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht beim Sozialamt sondern beim Jobcenter geltend machen.
Herzliche Grüße
Antonia Volk
Leiterin des Amtes für Soziales
Einschränkungen im Publikumsverkehr des Amtes für Soziales Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des sog. Corona-Virus
Aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus ist es erforderlich, zum Schutz des Publikums, aber auch dem Schutz der Mitarbeiter_innen des Amtes für Soziales, den Publikumsverkehr so weit wie möglich einzuschränken, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Ab sofort sind direkte Vorsprachen nur in folgenden Fällen zugelassen:- Empfänger_innen von Barzahlungen – in diesem Fall ist der letzten Bescheid vorzulegen.
- Personen, die überraschend und tatsächlich mittellos geworden sind.
- Personen, die überraschend und tatsächlich obdachlos geworden sind.
- Personen, die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen.
- Personen, die schriftlich vorgeladen wurden – in diesem Fall ist die Vorladung vorzulegen.
Die Abfertigung erfolgt ausschließlich Dienstag und und Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.
Alle anderen Anliegen sind ausschließlich schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten.
Die Einschränkung gilt ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales,
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin,
Telefon: (030) 115
Telefax: (030) 90277-7559
E-Mail an das Amt für Soziales
Einschränkungen in der Seniorenarbeit zur Verhinderung der Ausbreitung des sog. Corona-Virus ab 02.11.2020
Aufgrund der aktuell geltenden SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin bleiben die Seniorenfreizeitstätten ab dem 02.11.2020 für alle Kurse sowie Gruppentreffen geschlossen.
Darüber hinaus entfallen auch die Treffen der Freizeitgruppen – sowie die Veranstaltungen der Seniorenarbeit inklusive Weihnachtsball und Adventskonzert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Seniorenservice
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales,
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin,
Telefon: (030) 115
Telefax: (030) 90277-7559
E-Mail an das Amtes für Soziales