Ordnungsamt - Jugendschutz und Nichtraucherschutz

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Jugendschutz

Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung

Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen ein gewisses Gefährdungspotential besteht, von diesen aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt werden kann. Strafen sind folglich auch nie für Minderjährige vorgesehen, sondern immer nur für die beteiligten Volljährigen, beispielsweise die Verkäufer alkoholischer Getränke oder Gastwirte, die eine Gefährdung zugelassen oder gefördert haben.

Zu unseren Aufgaben zählen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sowie die Überprüfung von Hinweisen und Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.

Das spezielle Team des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg führt in regelmäßigen Abständen, aber auch im Bedarfs- oder Anzeigenfall gezielte Kontrollen über die Beachtung der Schutzbestimmungen in Gewerbebetrieben durch.
Anzeigen von in der Vergangenheit liegenden Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen müssen schriftlich unter Benennung von Zeugen erfolgen, da wir sonst den für Rechtsverfahren notwendigen Beweis nicht eindeutig genug führen können.

Beispiele der Verstöße:
  • Unerlaubte Tabakabgabe
  • Unerlaubte Gestattung des Rauchens
  • Unerlaubte Alkoholabgabe
  • Unerlaubte Gestattung des Alkoholkonsums
  • Unerlaubter Zutritt in eine Spielhalle/Wettbüro
  • Unerlaubtes Wetten in Wettbüros
  • Unerlaubtes Spielen an Geldspielgeräten
  • Aufenthalt nach 24.00 Uhr in einer Gaststätte
  • Jugendschutzgesetz

    PDF-Dokument (114.9 kB) - Stand: 10.03.2017

  • Aushang Jugendschutzgesetz Stand 2018

    JPG-Dokument - Stand: 2018

  • Merkblatt der IHK zum Jugendschutz in Gaststätten

    PDF-Dokument (61.5 kB) - Stand: September 2008

Nichtraucher

Nichtraucherschutz

Das Berliner Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und gilt in der derzeit aktuellen Fassung.

Das Rauchverbot gilt dem Gesetz zufolge in folgenden Bereichen:
• im Abgeordnetenhaus von Berlin
• in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Behörden der Berliner Verwaltung und Gerichte
• in Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Tageskliniken, Institutsambulanzen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
• in Kultureinrichtungen, zum Beispiel Theatern, Kinos, Museen
• in Sporteinrichtungen
• in Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Hoch- und Fachhochschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung
• in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
• in Heimen
• in Gaststätten (incl. Shisha-Betriebe), einschließlich Diskotheken und Clubs
• in Verkehrsflughäfen

Zu unseren Aufgaben gehört die Information von Gewerbetreibenden, die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes insbesondere in Gaststätten, Wettbüros, Spielhallen, Clubs und Diskotheken sowie die Ahndung von Verstößen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder sich ggf. über evtl. Missstände in unserem Bezirk beschweren wollen, dann kontaktieren Sie uns.

  • Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)

    PDF-Dokument (61.4 kB) - Stand: 03.06.2010

  • Nichtraucherschutz Fragen und Antworten SenGuV

    PDF-Dokument (104.6 kB)