Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Das Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg verfügt über ein leistungsfähiges Beschwerdemanagement.

Wir nehmen Ihre Hinweise, Anregungen und Beschwerden ernst! Angesprochene Probleme müssen schnell und kompetent bearbeitet, Fehler müssen erkannt und eingeräumt, Konsequenzen aufgezeigt werden.

Bitte sagen oder schreiben Sie es uns, denn Ihre Meinung ist uns wichtig!

  • Sie sind mit uns zufrieden?
  • Sie möchten einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten?
  • Sie sind nicht mit uns zufrieden?

Wir möchten unser Dienstleistungs- und Serviceangebot an Ihren Wünschen orientieren. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe.

Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden.

Sie können Ihre Hinweise, Anregungen und Beschwerden per Post, Fax oder per E-Mail an uns senden. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail, bitten wir Sie, auch Ihre Postadresse anzugeben, da wir das Ergebnis unserer Untersuchung dann grundsätzlich schriftlich mitteilen und per Post versenden.

Sie erreichen uns:

  • persönlich im Rathaus Tempelhof-Schöneberg während der Sprechstunden
  • per Post unter der Postanschrift
  • per Post über den Hausbriefkasten. Dieser befindet sich direkt vor dem Hauseingang
  • per E-Mail

Damit Ihr persönlich vorgetragenes Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, hier einige Hinweise:

  1. Ansprechpartner/in für Ihr Anliegen ist zunächst Ihre persönliche Sachbearbeiterin/Ihr persönlicher Sachbearbeiter. Sie erreichen die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter während Sprechstunden dienstags und donnerstags. Damit erhalten die für Sie tätigen Kolleginnen und Kollegen die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen, sich mit Ihren Wünschen auseinander zu setzen und eine Lösung zu finden. Auf Wunsch nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Beschwerde auch schriftlich auf.
  2. Sollte ein Problem aus Ihrer Sicht dann noch nicht gelöst sein, ist die jeweilige Gruppenleitung Ihr nächster Ansprechpartner. Sie/Er ist die/der zuständige Vorgesetzte im Team und wird sich deshalb Ihrer Sache annehmen und sich um Klärung bemühen.
  3. Konnte auch die zuständige Gruppenleitung Ihr Problem nicht ausräumen, so können Sie sich an die zuständige Fachbereichsleitung wenden. Hier wird Ihr Anliegen einer weiteren Prüfung unterzogen und sich um Abhilfe bemüht.
  4. Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen, können Sie Ihre Beschwerde auch direkt schriftlich an die Leitung des Sozialamtes senden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Prüfung Ihrer Vorwürfe und die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kompetent und sachgerecht erfolgen werden.

Im Beschwerdeverfahren werden die betroffenen Dienstkräfte angehört und aufgefordert, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äußern. Die oder der Vorgesetzte prüft und bewertet den Vorgang und leitet ihn an die zuständige Beschwerdestelle weiter, die Ihnen nach einer abschließenden Prüfung das Ergebnis mitteilt. In geeigneten Fällen erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme. Dadurch können beanstandete Sachverhalte häufig unbürokratisch und schnell geklärt werden. Wünschen Sie dies nicht, erhalten Sie von uns selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid. Wir halten in der Regel die Bearbeitungszeiten kurz und teilen Ihnen zeitnah das Ergebnis unserer Untersuchung mit.