Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Schiedsamt
Schiedspersonen
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg und seine Schiedsamtsgrenzen sowie Zuständigkeiten.
Schiedspersonen schlichten in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgerichtlich Streitfälle zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art.
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
Der Schiedsamtsbezirk I umfasst den Ortsteil Tempelhof.
Der Schiedsamtsbezirk II umfasst die Ortsteile Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.
Der Schiedsamtsbezirk III umfasst die Ortsteile Schöneberg und Friedenau.
Schlichtungen können durch Schiedspersonen herbeigeführt werden, z.B. beim Tatbestand der
- Bedrohung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des BDS.
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994
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Das Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. S. 109), geändert durch Artikel I § 25 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540)
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Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) vom 28.September 1973
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Schiedspersonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
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BEZIRK
DATEN ZUR SCHIEDSPERSON (inkl. Sprechstunde)
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I
Ulrike Bertheau; Bamberger Str. 6, 12309 Berlin; 030/ 66 77 18 17; E-Mail;
Termine nach Vereinbarung -
II
Wolfgang Salomon; Eisenacher Str. 21, 12109 Berlin;
E-Mail; Termine nach Vereinbarung -
III
Marian Wendicke; Fritz-Reuter-Str. 10, 10827 Berlin; 030/ 71 55 64 01; E-Mail; Termine nach Vereinbarung
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Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Schiedsamts-
angelegenheiten
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Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?