Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Schule

In Berlin sind die Bezirke als “Schulträger” für die “äußeren” Schulangelegenheiten der öffentlichen Grund- und Oberschulen sowie der Förderzentren verantwortlich.
Eine Ausnahme stellen die zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwalteten Schulen dar.
Als Fachbereich Schule sind wir für insbesondere für die Schulplanung und Schulorganisation, die Schülerbeförderung, die Organisation des Schulmittagessens sowie die außerschulischen Lernorte – die Jugendverkehrsschulen, die Gartenarbeitsschule, die Jugendkunstschule – im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig. Gemeinsam mit dem Bereich Facility Management gewährleisten wir die Funktionsfähigkeit unserer Schulen.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, weisen wir darauf hin, dass unterschiedliche Zuständigkeiten im Bereich “Schule” zwischen dem Schul(verwaltungs)amt und der Regionalen Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestehen.
Die Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Außenstelle Tempelhof-Schöneberg ist für alle “inneren” schulischen Angelegenheiten, dabei insbesondere auch für das pädagogische Personal zuständig und berät bei Fragen zum Bildungsweg, einem geplanten Schulwechsel oder einem sozialpädagogischen Förderbedarf.
Ebenfalls ist sie Ansprechpartnerin bei Problemen, die sich nicht in der Schule klären lassen, wie beispielsweise Beschwerden zu Schulnoten oder Zeugnissen.
Datenschutz
Sehr geehrte Bürger_innen,
ich möchte Sie informieren, dass das Schul- und Sportamt die Regelungen der seit 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung gewährleistet. An dieser Stelle möchte ich kurz über die für Sie relevanten Änderungen informieren:
Alle Fachbereiche haben ihre Prozesse und Verfahren entsprechend ergänzt. Da die hauptsächlichen Aufgaben des Schul- und Sportamtes per Gesetz geregelt sind, werden Sie im Falle der notwendigen Datenerfassung und Verarbeitung gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung informiert. Wird das Schul- und Sportamt auf Ihren Wunsch hin tätig oder im Rahmen von Beratungen und Empfehlungen, zu deren Umsetzung Ihre Daten benötigt werden, ist eine formale Einverständniserklärung von Ihnen notwendig. Entsprechende Formulare haben die Fachbereiche vorbereitet und informieren Sie gern zu eventuellen Fragen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der Umgang mit Ihren Daten auch vor der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich geregelt war und einem umfänglichen Datenschutz unterlag. Die Prozesse der Information sind u.a. nun umfänglicher und einheitlicher geregelt worden.
Gern stehen meine Mitarbeiter_innen in den Fachbereichen und ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dathe
Leiter des Schul- und Sportamtes