Ordnungsamt

Das Ordnungsamt des Bezirkes bewältigt sehr viel mehr Aufgaben als man denkt! Weiter unten werden Sie weiter geleitet zu den einzelnen Aufgabenbereichen.

Falls Sie Beschwerden, Anzeigen von Müll oder anderen Anliegen melden möchten, nutzen Sie die Ordnungsamt App bzw. Ordnungsamt online. Über diese App können Sie eine Vielzahl von Dingen melden, die dann von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an die fachlich zuständige Stelle weitergegeben werden. Vielen Dank für Ihre Hinweise, denn mit Ihrer Hilfe können wir gezielt Missstände angehen und beseitigen.

Akute Gefahren, wie Verkehrsbehinderungen oder mangelnden Winterdienst, können Sie melden unter der Akut-Nummer. Diese Nummer kann auch von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden, wenn sie Behinderungen durch falsch abgestellte E-Roller melden möchten.
  • (030) 90277-4889

Vor 06.00 Uhr und nach 22.00 Uhr ist der Außendienst des Ordnungsamtes nicht im Dienst, dann ist die Polizei zu verständigen. Die Polizei hat außerdem beispielsweise die alleinige Zuständigkeit bei Sachverhalten, die fließenden Verkehr oder aber Straftaten betreffen.

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (siehe auch unten) ist üblicherweise zu den allgemeinen Bürozeiten erreichbar unter dieser Rufnummer:
  • (030) 90277-3460

Wichtiger Hinweis:

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19- Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!
Sie können online unter https://service.berlin.de/dienstleistungen/wirtschaft/
Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis Ihr
BA Tempelhof-Schöneberg -Ordnungsamt – FB Gewerbe- 10820 Berlin

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19- Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!
Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Information der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

  • Pressemitteilung zur Geflügelpest vom 01.12.2021

    PDF-Dokument (33.8 kB)

Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts

  • Bitte beachten Sie die nachfolgende Information des Fachbereichs Gewerbe und Märkte

    Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts

    DOCX-Dokument (50.4 kB)

Regelungen für Besucher_innen des Crellemarktes

  • Geänderte Öfnungszeiten Crellemarkt Stand 31.03.2021

    Neue Regelung zum pandemiegerechten Betrieb des Crellemarktes

    PDF-Dokument (75.7 kB) - Stand: 31.03.2021

Aktueller Flyer des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg

Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat einen Flyer mit den Aufgaben, Öffnungszeiten und Rufnummern seiner Fachbereiche für Sie erstellt.

Aktueller Flyer des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg

  • Flyer des Ordnungsamtes 2019

    PDF-Dokument (511.4 kB) - Stand: Stand 2019

Das neue Führungszeugnis

Neues Führungszeugnis ab 18.02.2019

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Zur Seite des Bundesamtes für Justiz

LOGO Ordnungsamt-Online

Ordnungsamt Online

Seit 01.06.2016 können Bürgerinnen und Bürger über das Internetportal Ordnungsamt-Online auch in Tempelhof-Schöneberg Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Lärm, Müll, ruhender Verkehr). Weitere Informationen

Der Allgemeine Ordnungsdienst bestreift den Bezirk Tempelhof-Schöneberg, der von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze nach Brandenburg reicht; er umfasst dabei 53,1 km² und hat rund 350.000 Einwohner_innen. Das entspricht einer Großstadt wie Wuppertal, die auf Platz 17 der deutschen Großstädte liegt. Tempelhof-Schöneberg umfasst mehr als 400 km öffentliches Straßenland. Die Dienstkräfte stehen auf dieser sehr großen Fläche einer Vielzahl von Aufgaben gegenüber, hierzu zählen z.B.: Überwachung des ruhenden Verkehrs: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Sofortmaßnahmen wie Umsetzung („Abschleppen“) von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen (gerade auch an Schwerpunkten wie Busspuren, die freigehalten werden müssen), Schulwegsicherung; Fahrrad- und E-Rollerkontrollen auf Gehwegen, illegale Abfallablagerungen, Überprüfung und Anzeigen bei (Nicht-)Erfüllung von Winterdienstpflichten, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Hundegesetzes (z.B. Leinenpflicht), Haus- und Nachbarschaftslärm und vieles Weiteres. Darüber hinaus haben die Kolleginnen und Kollegen des Außendienstes „ein offenes Ohr“ für Beschwerden, die ihre Zuständigkeiten betreffen, und geben sie an die Dienststelle weiter.

Die Aufgaben der Mitarbeiter_innen der Parkraumüberwachung (PRK) umfassen die Ahndung von Verstößen in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten.

Eine im August 2020 durch den Senat aufgelegte Personalentwicklungsmaßnahme hat Dienstkräfte aus der Parkraumüberwachung qualifiziert für den Verkehrsüberwachungsdienst. Diese Mitarbeitenden sollten zunächst den Allgemeinen Außendienst während der Corona-Zeit stärken, damit sich dieser auf die Corona-Kontrollen konzentrieren konnte. Mittlerweile werden die Kräfte für eine Vielfalt von Aufgaben genutzt, und nehmen sehr wichtige Aufgaben wahr, auch in Sonderaktionen, wie z.B. Umsetzungen, Fahrradkontrollen etc.

Ein paar Beispiele aus der Arbeit des Außendienstes

Eine ständige Aufgabe ist die Schulwegsicherung – Schüler_innen der Grundschulen müssen die Teilnahme am Verkehr erst lernen und sind darüber hinaus besonders gefährdet. Sichere Schulwege sind deshalb wichtig, damit die Kinder auch eigenständig zur Schule gehen können – zugeparkte Kreuzungen und Fußgängerüberwege stellen dabei gefährliche Hindernisse dar. Die Sicherung der Schulwege ist fortwährend ein Schwerpunkt der Arbeit des Außendienstes und ständiger Bestandteil der Routinekontrollen. Darüber hinaus erfolgen gezielte Aktionen.

Fahrrad*kontrollen – darunter fallen sowohl Einsätze betreffend Behinderungen von Fahrradfahrenden, als auch das Verhindern *von Gefährdungen durch Fahrräder (und E-Roller). In Berlin ist das zu Fuß gehen übrigens das meistgenutzte Fortbewegungsmittel, und es handelt sich dabei um die schwächsten Verkehrsteilnehmenden.

Der massiv zunehmende innerstädtische Wirtschaftsverkehr (auch beispielsweise durch Onlinebestellungen) führt häufig zu Verkehrsbehinderungen. Zwar wurde eine Vielzahl von Ladezonen geschaffen; diese ausgewiesenen Ladebereiche werden jedoch häufig von anderen zugeparkt, sodass der Lieferverkehr selbst gezwungen ist, in der zweiten Reihe zu halten.
Dies führt zu erheblichen Behinderungen des fließenden Verkehrs und – gerade bei zum Beispiel Radfahrenden – zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit.
Wir erhoffen uns dabei immer eine Signalwirkung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und ein gutes Miteinander auf der Straße: denn die Einhaltung der Regeln nützt allen!

Mädchen mit Justizwaage in der Hand

Jugendschutz und Nichtraucherschutz

Das Team des Ordnungsamtes für Jugendschutz und Nichtraucherschutz stellt sich vor. Weitere Informationen

Die Sachbearbeiter_innen mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) sind zuständig für: Jugendschutz sowie Nichtraucherschutz. Kontrollen in Shishabars betreffen auch Gesundheitsschutz (gemeinsam mit bspw. der Feuerwehr) auch im Hinblick auf Belastungen mit Kohlenmonoxid.
Auch die Einhaltung der Pfandpflicht wird kontrolliert – das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat großes Interesse daran, dass sich an die Pfandpflicht gehalten wird, denn das Pfand auf Einwegverpackungen sorgt unter anderem für weniger Müll auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen.
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig; Ziele dieser Regelung des Verpackungsgesetzes sind beispielsweise der Schutz der Umwelt, hochwertiges Recycling von Einwegverpackungen sowie ein fairer Wettbewerb.

Auch der Fachbereich Gewerbe und Märkte ist Teil des Ordnungsamtes. An ihm führt für Unternehmen kein Weg vorbei. Seine Aufgabe besteht in der Durchsetzung der Gewerbeordnung. Hier erfolgt eine Vielzahl von Gewerbebescheinigungen, die Erlaubniserteilung (sowie deren Beschränkung und Entzug) sowie Zuverlässigkeitsprüfungen für Gewerbe aller Arten. Auch erfolgt von dort die Festsetzung von Märkten und Veranstaltungen, sowie Beantragung oder Anzeige eines Feuerwerks.

Eine Hand wählt eine Rufnummer auf dem Telefon

Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Ihre erste Anlaufstelle im Ordnungsamt. Weitere Informationen

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) hat in den ersten fünf Jahren des 2016 für die Bürger_innen geschaffenen Anliegenmanagementsystems rund 145.000 Beschwerden, Anzeigen und Hinweise entgegengenommen und bearbeitet. Es erfolgt zudem eine (telefonische) Beratung. In der ZAB gehen täglich 50 – 60 Hinweise über das System „Ordnungsamt Online“ ein, hinzu kommen 20 – 30 E-Mails und 30 – 40 Anrufe. Im ersten Jahr waren es noch 174, im Jahr 2021 dann schon 20.495 Mitteilungen. Unsere ZAB liegt berlinweit zahlenmäßig stets um den 3. / 4. Platz herum und erhielt im Jahr 2022 monatlich durchschnittlich 2.300 Meldungen, das sind fast 80 für jeden Kalendertag (das System wird von den Bürgerinnen und Bürgern ja auch am Wochenende genutzt). Die überwiegende Anzahl geht dabei über das Online-Portal ein.

Damit Bürgerinnen und Bürger möglichst komfortabel Störungen melden können wie z.B. (Sperr-)Müll, Gehwegschäden, Autowracks, wiederkehrende Lärmbelästigungen, illegale Altkleidercontainer, Verstöße gegen den Nichtraucher- oder Jugendschutz und vieles mehr, ist das bereits genannte Online-Portal: “Ordnungsamt Online” geschaffen worden. Dieses System steht rund um die Uhr online oder per Smartphone-App zur Verfügung.

Nicht geeignet ist es jedoch für die Meldung straßenverkehrlicher Störungen, da das sogenannte „Serviceversprechen“ dieses Portals drei Arbeitstage bis zur Bearbeitung angibt. So ist bei dringenden Anliegen (z.B. zugeparkte Radstreifen, Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze, Ladezonen) bzw. Gefährdungssituationen telefonisch das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Akute Gefahren, wie Verkehrsbehinderungen oder mangelnden Winterdienst, können Sie melden unter der Akut-Nummer. Diese Nummer kann auch von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden, wenn sie Behinderungen durch falsch abgestellte E-Roller melden möchten.
  • (030) 90277-4889

Vor 06.00 Uhr und nach 22.00 Uhr ist der Außendienst des Ordnungsamtes nicht im Dienst (Wochenende: vor 10:00 Uhr und nach 18:00 Uhr), dann ist die Polizei zu verständigen. Die Polizei hat außerdem beispielsweise die alleinige Zuständigkeit etwa bei Sachverhalten, die fließenden Verkehr oder aber Straftaten betreffen.

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (siehe auch unten) ist üblicherweise zu den allgemeinen Bürozeiten erreichbar unter der Rufnummer:
  • (030) 90277-3460

Die Marktverwaltung übt die Aufsicht auf den öffentlichen bezirklichen Wochenmärkten aus und organisiert sie. Die Wochenmärkte des Bezirkes sind am Breslauer Platz, Crellestraße/Neue Kulmer Straße, John-F.-Kennedy-Platz, Mariendorfer Damm/Prinzenstraße, Winterfeldtplatz und Wittenbergplatz.

Grüne Grasflächen in Form von Pfotenabdrücken eines Tieres

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Alles rund um den Tierschutz, Maßnahmen bei Gefahren durch Tiere, Lebensmittelüberwachung und mehr. Weitere Informationen

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist zuständig für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und die Unversehrtheit (durch Tiere) beim Menschen sowie für Tiergesundheit und Tierschutz.
Was bedeutet das?
Alle Lebensmittel, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, die die Bürger_innen im Bezirk essen oder kaufen, oder die im Bezirk produziert und bis über die Grenzen Europas verkauft werden, müssen so sicher hergestellt und vertrieben werden, dass niemand krank wird. Das ist die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung in diesem stark produzierenden und exportierenden Bezirk, der auch eine große Fülle an Restaurantbetrieben und eine sehr differenzierte Gastronomie aufweist. Das ist vorbeugender Gesundheitsschutz!
Auch die Unversehrtheit von Menschen gilt es zu schützen: gefährliche Hunde, Hundebisse, gefährliche Tiere wie z.B. Schlangen, werden bei der Veterinäraufsicht geprüft und die Verhinderung von nachteiligen Folgen bearbeitet.
Für die Menschen dieser Stadt ist es wichtig, dass sie vor durch Tiere übertragbaren Krankheiten (Vogelgrippe, Hantaviren, Salmonellosen, Leishmanniose, Tollwut) geschützt werden. Auch dafür sind die Amtstierärzt_innen da.
Für die Tiere dieser Stadt ist die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, z.B.: Afrikanische Schweinepest, „Vogelgrippe“, „Bienenseuche“ wichtig, um das gesunde Leben der Tiere zu gewährleisten.
Genauso wichtig ist die tierschutzgerechte Haltung von Tieren, damit ihr Wohlergehen gesichert ist. Tierwohl ist ein zu schützendes Gut, das im Grundgesetz steht. Die Veterinäraufsicht geht gegen unsachgemäße Tierhaltungen und u.a. auch gegen illegalen Welpenhandel vor.