Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Rechtsamt

Das Rechtsamt nimmt als Justitiariat die interne Rechtsberatung der Bezirksverwaltung, einschließlich des Bezirksamtsgremiums und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wahr. Es führt die gerichtlichen Verfahren des Bezirksamtes, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
Das Rechtsamt darf keine Rechtsauskünfte an Bürgerinnen und Bürger erteilen.
Mit allgemeinen Fragen zu bezirklichen Angelegenheiten und für eine wegweisende Erstauskunft wenden Sie sich bitte an eines der Bürgerämter des Bezirks.
Das Rechtsamt ist weiterhin auch zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Tätigkeitsberichte des Rechtsamtes des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg
Hier finden Sie Kurzfassungen der Tätigkeitsberichte des Rechtsamtes mit statistischen Daten zur Arbeit des Rechtsamtes.
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes 2019 – Kurzfassung
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes 2018 – Kurzfassung
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes 2017 – Kurzfassung
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes 2016 – Kurzfassung
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes 2015 – Kurzfassung
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Rechtsamt
Geschäftsstelle
- Raum:
- 158
- Tel.:
- 030 90277-2273