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Gemäß § 109 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) stellen die Bezirke im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für Berlin bezirkliche Schulentwicklungspläne (SEP) auf.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gemäß § 105 Abs. 3 SchulG im Benehmen mit den Bezirken den SEP Berlin 2014-2018 aufgestellt .
Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung Berlins finden seit dem Jahr 2014 im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Berlin mit allen bezirklichen Schul- und Stadtentwicklungsämtern, der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich Abstimmungen zur Schulnetz- und Schulstandortplanung statt (so gen. „Monitoring“-Verfahren). Ziel ist es, sowohl die Realentwicklung zu beobachten und von der Prognose abweichende Entwicklungen kurzfristig zu identifizieren als auch ein langfristig nachhaltiges Standortnetz herzustellen und die dafür erforderlichen baulichen wie organisatorischen Maßnahmen einzuleiten.
Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 30.04.2019 das zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgestimmte Protokoll zur Schulnetz- und Schulstandortplanung 2018 als Grundlage der Fortschreibung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung bestätigt und der Bezirksverordnetenversammlung als Drucksache Nr: 1225/XX am 15.05.2019 zur Kenntnis gegeben.
Frau Heyers / Herr Keller / Herr Kühn / Herr Guerra / Herr Rajevic