Jugendschöff*innen für 2024 bis 2028 gesucht - Bewerbungsfrist verlängert

Pressemitteilung Nr. 013/2023 vom 17.01.2023

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Christoph Keller, informiert:

Das Jugendamt Mitte sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten weiterhin Jugendschöff*innen.

Sie haben die Möglichkeit, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.

Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sind:

• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Mindestalter von 25 Jahren
• Höchstalter von 69 Jahren
• Hauptwohnsitz in Berlin-Mitte
• Keine Vorstrafen
• Gesundheitliche Eignung
• Erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung

Bewerbungen sind bis zum 15. März 2023 an das

Bezirksamt Mitte von Berlin
Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt, Jug AL Ass, Frau Zander
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin,
per Fax (030) 9018-23498 oder
per E-Mail an jugendschoeffen@ba-mitte.berlin.de

zu richten.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Merkblatt sowie die Bereitschaftserklärung unter Jugendschöff*innenwahl – Berlin.de herunterzuladen.

Weitere Informationen, auch zur Tätigkeit und Aufwandsentschädigung, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Schöff*innen, welches Sie zusammen mit der Bereitschaftserklärung anfordern können.

Ferner weise ich auf die Informationsseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. www.schoeffen.de hin.

Durch Ihre Bereitschaftserklärung werden Sie in eine Vorschlagsliste aufgenommen, aus der die erforderliche Anzahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch den Schöff*innenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten für fünf Geschäftsjahre ausgewählt wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de