Prioritätsachsen und Förderschwerpunkte

Im Rahmen des für Berlin in der Förderperiode 2007 bis 2013 relevanten Förderziels “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” konzentriert der EFRE seine Unterstützung in erster Linie auf die folgenden Prioritätsachsen (Förderschwerpunkte):

Die Auswahl der aus den EFRE-Mitteln geförderten Projekte und Vorhaben erfolgt nach klaren Auswahlkriterien, die für jede vom EFRE geförderte Aktion (Förderrichtlinie) festgelegt und vom Berliner Begleitausschuss gebilligt werden. Jede Förderaktion ist einer Priorittätsachse und einem Förderschwerpunkt zugeordnet. Allgemeine Informationen sowie genaue Ausführungen zu den einzelnen Förderaktionen und Auswahlkriterien finden Sie auf der Seite Projektauswahlkriterien.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Förderschwerpunkte im Rahmen der fünf Prioritätsachsen des EFRE-OP 2007-2013:

Priorität 1: Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und von Gründungen

  • Prioritätsachse

    Förderschwerpunkte

  • 1. Förderung der
    betrieblichen
    Wettbewerbsfähigkeit
    und von Gründungen

    Das erste strategische Ziel des Programms stellt die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von neu gegründeten Unternehmen in den Vordergrund. Auf diese Weise entstehen in der Region dauerhaften Arbeitsplätze und zusätzliche Einkommen. Die Prioritätenachse dient damit direkt der Verbesserung der problematischen ökonomischen Situation des Landes. Der Beitrag des EFRE hat große Bedeutung für die Umsetzung von Innovationen, die zu Neuerungen bei Produkten, Prozessen und Problemlösungen führen. So werden neue Ideen in marktgängige Produkte umgesetzt.

    Folgende Handlungsansätze werden gefördert :

    • Investitionen für eine höhere Produktivität und mehr Innovationen :
      Förderung betrieblicher Investitionen zur Umsetzung von Innovationen und zur Modernisierung der Betriebe, zum Beispiel durch Investitionszuschüsse im Rahmen der “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
    • Gründungsförderung :
      Die gezielte Förderung von Neugründungen für Innovationen und strukturelle Modernisierung, zum Beispiel durch Veranstaltungen zur Stärkung des unternehmerischen Potenzials (Deutsche Gründer- und Unternehmertage)
    • Markterschließung und internationale Orientierung :
      Eine verstärkte internationale Orientierung der regionalen Wirtschaft und die Unterstützung der Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte, insbesondere auch in Osteuropa, zum Beispiel durch Förderung der Beteiligung an Auslandsmessen im Rahmen des Außenwirtschaftsförderprogramms „Neue Märkte erschließen“
    • Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen :
      Kulturinvestitionsprogramm zur Nutzbarmachung von Kultur als Motor wirtschaftlicher Entwicklung, z.B. durch die gezielte Stärkung innovationsorientierter und gründungsorientierter Standorte im Rahmen der “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW), sowie durch die Aufwertung des Berliner kulturellen Erbes als Potenzial für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus.

Priorität 2: Innovationen und wissensbasierte Wirtschaft

  • Prioritätsachse

    Förderschwerpunkte

  • 2. Innovationen und
    wissensbasierte
    Wirtschaft

    Dem zweiten strategischen Ziel kommt auch deswegen große Bedeutung zu, weil Berlin als Stadtstaat und Agglomeration besondere Stärken und Potenziale für eine hohe Innovationsdynamik und eine wissensbasierte Regionalwirtschaft aufweist. Die Vorteile von Agglomerationen wie Berlin liegen in der Vielfalt von Wissens- und Technologieträgern, qualifizierten und kreativen Beschäftigten und der schnellen Interaktion zwischen den Akteuren (Urbanisationseffekte). Lose gekoppelte Verbünde von moderner Industrie und wissensintensiver Dienstleistungswirtschaft vereinfachen Neukombinationen von Wissen und die Entstehung von Innovationen. Diese spezifischen Stärken sollen durch die Maßnahmen in der zweiten Prioritätsachse weiter entwickelt werden. Gleichzeitig entspricht die Fokussierung auf Innovationsprozesse der Strategie der Europäischen Union zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen.

    Folgende Handlungsansätze werden gefördert :

    • Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen:
      Innovations- und Technologieförderung in Unternehmen im Rahmen innovativer Finanzierungsinstrumente, sowie durch Beratung und Coaching technologieintensiver Gründungen und Unternehmen
    • Förderung des Übergangs zur Informations- und Wissensgesellschaft
      durch Zuschüsse und Beteiligungen und die Förderung komplexer Verbünde insbesondere im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologien und ihrer Anwendung im Bereich öffentlicher kulturwissenschaftlicher Dienstleistungen
    • Förderung von Innovationsnetzwerken und Technologietransfer
      durch Entwicklung von Clustern und Netzwerken zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere durch Unterstützung des Technologietransfers und Förderung der Forschungsinfrastruktur. Vorgesehen sind die Förderung innovativer Leitprojekte durch den Zukunftsfonds Berlin, die Förderung von Netzwerken innovativer Technologien, die Errichtung eines Clusters Gesundheitswirtschaft und der Ausbau verfügbarer Infrastrukturen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.

Priorität 3: Integrierte Stadtentwicklung

  • Prioritätsachse

    Förderschwerpunkte

  • 3. Integrierte
    Stadtentwicklung

    Das dritte strategische Ziel des Operationellen Programms trägt den besonderen Bedingungen von urbanen Ökonomien und den spezifischen Entwicklungen in städtischen Zentren gezielt Rechnung. Die Förderung wird insbesondere auf Gebiete mit sozioökonomischen Schwächen, spezifischen wirtschaftlichen Chancen bzw. Problemen oder mit besonderen städtebaulichen Herausforderungen konzentriert.

    Folgende Handlungsansätze werden gefördert:

    • Gebietsaufwertung und nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil
    • Unterstützung der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen wirtschaftsdienlicher Maßnahmen in bezirklichen Bündnissen für Beschäftigung
    • Verbesserung des Angebotes von öffentlichen Dienstleistungen und des Zuganges zu diesen durch Förderung von Innovationen im Rahmen bibliothekarischer Angebote für sozial und stadträumlich benachteiligte Gebiete
    • Vermittlung von Medienkompetenz im Schul-, Bildungs- und Weiterbildungssystem durch Beteiligung am eEducation Masterplan.

Priorität 4: Umwelt

  • Prioritätsachse

    Förderschwerpunkte

  • 4. Umwelt

    In einer Metropole kommt der Berücksichtigung von Umweltaspekten der Förderung eine besondere Bedeutung zu. Die EFRE-Förderung verfolgt daher das Ziel, durch ökologische Entwicklung neue Potenziale zu erschließen. Die Förderung soll dazu genutzt werden, die Umweltsituation zu verbessern. Damit wird ein deutlicher Beitrag zur Erhöhung der Standortattraktivität Berlins geleistet. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist für Berlin von hoher Priorität. Darüber hinaus besteht eine besondere Herausforderung durch die intensive Nutzung von Umweltgütern. Die Förderung in diesem Bereich unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation. Schwerpunkte der Prioritätsachse Umweltschutz sind der Klimaschutz, insbesondere durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Umwelttechnologien, der Schutz der Gewässer, insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und der Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere durch Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau vorhandener Natur- und Landschaftsschutzgebiete und zur Sicherung der Biodiversität.

    Folgende Handlungsansätze werden gefördert:

    • Sanierung der physischen Umwelt und Risikoverhütung,
    • Entwicklung innovativer Umwelttechnologien,
    • Klimaschutz insbesondere durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
    • Umwelt-, Verkehrs- und Mobilitätsmanagementsysteme
    • sauberer Verkehr
    • Naturschutz und Natura 2000 mittels Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die Erhaltung und die Ausweitung bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Priorität 5: Technische Hilfe

  • Prioritätsachse

    Förderschwerpunkte

  • 5. Technische Hilfe

    Laut Operationellem Programm dient die Technische Hilfe des EFRE der “Sicherung einer hohen Wirksamkeit der Interventionen” und der “effizienten Umsetzung”.

    Die Mittel für die Technische Hilfe werden ausschließlich eingesetzt für :

    • die Unterstützung der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde und der Prüfbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
    • die Unterstützung der Programm durchführenden Stellen, also sogenannte zwischengeschaltete Stellen, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.