Infrastruktur im Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, IKT
Bild: CIT/ TU Berlin
Förderung von Einzelprojekten in Forschungs- und Entwicklungs-Einrichtungen im Land Berlin. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung und der allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P).
Antragsberechtigt sind öffentlich finanzierte Hochschulen und die aus öffentlichen Mitteln institutionell grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Der Schwerpunkt der EFRE-Förderung liegt insbesondere auf der Förderung von Lückenschließungen zwischen der Forschung und Anwendung mit dem Ziel der (auch apparatetechnischen) Erschließung neuer Anwendungsfelder. Hierzu zählen Geräte, die für die Wissenschaft gegebenenfalls nicht erforderlich, für die Aufbereitung der Ergebnisse mit dem Ziel der Nutzbarmachung durch die Wirtschaft aber zwingend sein könnte, wie die Einführung von forschungsbegleitenden Dokumentations- und Qualitätssicherungssystemen sowie die Hardware dazu.
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Zuständiges Fachreferat, Antragstellung und Information:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Herr Karl-Heinz Rothe
Tel.: (030) 90227-6638
sowie
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Referat Zentraler Service Europaangelegenheiten
Herr Walther Szillat
Tel.: (030) 90227-6928
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe