2024 nahm die Fachberatungs- und Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen ihre Arbeit auf. Etwas mehr als ein Jahr und knapp 60 begleitete Fälle später sprechen wir mit der Leiterin der Fachberatungsstelle, Martina Döcker, über die Herausforderungen und Arbeitsweisen in diesem hochkomplexen Themenfeld.
Frau Döcker, können Sie einleitend erläutern, was man sich unter den Begriffen Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen überhaupt vorstellen muss?
Von Menschenhandel ist auszugehen, wenn Personen durch Dritte angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen werden (Tat) und dies unter Drohungen, Gewalt oder Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit (Mittel) mit dem Ziel, die Person auszubeuten, geschieht. Sobald Kinder und Jugendliche betroffen sind, wird das Vorliegen unerlaubter Tatmittel unerheblich, und die Frage, ob Menschenhandel vorliegt, wird ausschließlich über die Tat und den Zweck bestimmt. Minderjährige können ihrer eigenen Ausbeutung juristisch betrachtet nicht zustimmen. Deshalb werden sie, auch wenn keinerlei Zwang oder Drohung angewandt wurden, als Opfer einer Straftat angesehen und haben dadurch Anspruch auf Opferschutz.
Die EU-Menschenhandelsrichtlinie benennt als Ausbeutungsformen die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen und von Betteltätigkeiten sowie die Organentnahme. Als neue Ausbeutungsformen sind die Ausbeutung von Leihmutterschaft, von Zwangsheirat oder von illegaler Adoption im vergangenen Jahr in die Richtlinie aufgenommen worden. Generell gilt: Handel mit Minderjährigen und Ausbeutung ist eine besonders schwere Form der Kindeswohlgefährdung.
Wie viele Fälle hat die Fachberatungsstelle in ihrem ersten Jahr begleitet und welche Formen der Ausbeutung spielten hierbei eine Rolle?
Seit der Eröffnung im Juni 2024 haben wir ca. 60 Fälle beraten und begleitet. Dabei handelt es sich tatsächlich um alle benannten Ausbeutungsformen, bis auf die Ausbeutung von Leihmutterschaft und illegale Organentnahme. Vor allem sind dies jedoch Formen sexueller Ausbeutung von jungen Menschen und die Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen.
Eine Erscheinungsform der sexuellen Ausbeutung ist zum Beispiel die Anwerbung und Rekrutierung von Mädchen über die sogenannte ‚Loverboy-Methode‘. Indem ihnen ein Liebesverhältnis vorgetäuscht wird, werden die Mädchen erst in eine emotionale Abhängigkeit und dann in die sexuelle Ausbeutung gedrängt. Wir beobachten auch, dass jugendliche Mädchen sich gegenseitig anwerben, sexuelle Dienste gegen Entgelt anbieten und sich so in eine sehr gefährdete Situation bringen. Dabei ist es häufig schwer zu durchschauen, in welcher Form Instrumentalisierungen und Manipulationen der Mädchen durch Tatpersonen erfolgen. Es befinden sich auch Jungen und Transpersonen, die von diesen Formen sexueller Ausbeutung betroffen sind, in unserer Beratung.
Wir haben aber auch vermehrt Beratungsanfragen im Bereich der Ausbeutung bei der Begehung strafbarer Handlungen erhalten. Hier werden Kinder und Jugendliche z.B. dazu angehalten Diebstähle zu begehen oder mit Drogen zu dealen, um einen Gewinn zu erzielen. Hier müssen die Hintergründe der vordergründigen Straftat genau betrachtet und die dahinterliegenden Ausbeutungsstrukturen erkannt werden, um die betroffenen jungen Menschen zu schützen und Opferschutzrechte sicherzustellen. Abhängigkeitsverhältnisse zu den Tatpersonen, Angst vor Bestrafung, Bedrohungen oder auch fehlendes Wissen hindern Kinder und Jugendliche daran, sich zu offenbaren.
Im ersten Jahr unserer Tätigkeit ist sehr deutlich geworden, dass die Gruppe der betroffenen Kinder und Jugendlichen sehr divers ist. Betroffen sind sowohl junge Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte sowie aus allen sozialen Milieus. Wir stellen zudem fest, dass der digitale Raum eine zunehmende Rolle einnimmt: Dieser spielt sowohl in der Anwerbung und des Groomings, aber auch in der Ausübung von Kontrolle und Gewalt über die Betroffenen während und nach der Ausbeutung eine wichtige Rolle und sollte daher durch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe immer mitgedacht werden.
Wie schaffen Sie einen Zugang zu Betroffenen, gerade wenn diese aufgrund ihres Alters, Sprachbarrieren oder der Systeme, in denen sie agieren, dazu selbst nicht oder nur selten in der Lage sind?
Der Zugang zu betroffenen jungen Menschen ist immer wieder eine große Herausforderung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Im ersten Schritt ist es wichtig zu verstehen, was Betroffene daran hindert, Hilfen überhaupt anzunehmen. Zu den Hindernissen zählen beispielsweise die emotionale und/oder wirtschaftliche Abhängigkeit zu den Tatpersonen, aber auch Scham und die Angst, als Täter/-in gesehen und nicht als Betroffene/-r einer Straftat erkannt zu werden. Hinzu kommt häufig das fehlende Bewusstsein, selbst überhaupt Opfer einer Straftat zu sein.
Erst wenn Fachkräften diese Hindernisse bewusst sind und sie die dahinterliegenden Ausbeutungsstrukturen verstehen, können sie im Rahmen der Beziehungsarbeit mit den Betroffenen die Hindernisse aufgreifen und auch abbauen. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen immer wieder positive Beziehungsangebote, dies braucht oftmals einen langen Atem auf Seiten der Fachkräfte. Der Zugang zu den Betroffenen hängt jedoch auch stark von ihrem Alter ab. Da es sich bei Menschenhandel und Ausbeutung immer um eine Kindeswohlgefährdung handelt, muss im Einzelfall immer abgewogen werden, welche Maßnahmen zum Schutz geeignet und notwendig sind. Bei jugendlichen Betroffenen geht es v.a. darum, mit ihnen gemeinsam Perspektiven zu erarbeiten, die außerhalb der Ausbeutungsstrukturen liegen.
Hinzu kommt, dass in Fällen von Menschenhandel und Ausbeutung in der Regel auch noch andere Themen eine Rolle spielen. Einige Betroffene haben zusätzlich eine Suchtproblematik, kommen aus gewaltvollen familiären Strukturen, wachsen in sehr prekären Verhältnissen auf oder haben traumatische Fluchtgeschichten. So wie jeder Einzelfall anders ist, braucht es auch immer einen individuellen Zugang zu den Betroffenen.
In unserer Beratung und Begleitung der Einzelfälle stellen wir zudem fest, dass für den Schutz eines betroffenen jungen Menschen eine stationäre Aufnahme oder der Wechsel einer Unterbringungsform in ein passgenaues Unterbringungsangebot in einem sicheren Umfeld sehr kurzfristig erforderlich sein kann. Hier sehen wir großen Handlungsbedarf bei der Schaffung spezialisierter Unterbringungsangebote und in den Verfahrensabläufen.
In die Bekämpfung von Menschenhandel sind unterschiedliche Akteure involviert. Wie kann das Zusammenwirken bspw. von Jugendhilfe, Strafermittlung und Opferschutz gestärkt werden?
Genau dies ist ein Auftrag der Fachberatungsstelle. Es geht sehr viel um das gegenseitige Verstehen der jeweiligen Strukturen und Arbeitsweisen und das Zusammenführen von Informationen für die Einschätzung einer Situation im Einzelfall. Es gibt darüber hinaus verschiedene interdisziplinäre AGs und Arbeitstreffen, in denen sowohl Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Strafermittlung zusammenkommen. Als Fachberatungsstelle arbeiten wir zudem mit Opferschutzorganisationen sowie spezialisierten Anwält/-innen zusammen, um Betroffenen beispielsweise Zugang zu einer kostenfreien Rechtsberatung zu ermöglichen. Letztendlich verfolgen alle dasselbe Ziel: den Schutz der Betroffenen und hierfür sind gute Absprachen sowie gegenseitiges Vertrauen und Verstehen notwendig.
Was konkret können oder sollten Fachkräfte tun, die sich um eine minderjährige Person sorgen?
Der im Frühjahr 2025 veröffentlichte Handlungsleitfaden zum Schutz Minderjähriger vor Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt Fachkräften eine sehr gute erste Orientierung. In einer Fachberatung bei uns als spezialisierter Fachberatungsstelle können wir bei der Einschätzung einer mutmaßlichen Gefährdung durch Menschenhandel und Ausbeutung unterstützen sowie weitere Schritte und Handlungsmöglichkeiten besprechen. Oftmals beginnt es mit einem Bauchgefühl und wenig Klarheit über eine mögliche Ausbeutungssituation. Auch hier empfehlen wir eine erste Beratung bei uns, um bereits erste Verdachtsmomente zu besprechen. Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung sind in der Regel sehr komplex und brauchen aus unserer Erfahrung einen engen Austausch und gut abgestimmtes Handeln aller involvierten Fachkräfte.