Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen

Pressemitteilung Nr. 346 vom 11.10.2021

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit gemäß Paragraph 11 Friedhofsgesetz der nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2021 abläuft:

  • Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, beerdigt bis zum 31. Dezember 2001
  • Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, beerdigt oder erworben bis zu 31. Dezember 2001
  • Erd- und Urnen-Familiengrabstätten,
    beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1959 bzw. 31. Dezember 2001
  • Urnenwandgrabstätten, beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2001

Landeseigene Friedhöfe:

  • Städtischer Friedhof Schöneberg I, Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg II, Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg III, Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg IV, Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
  • Heidefriedhof, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
  • Tempelhofer Parkfriedhof, Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin

In dieser Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.

Die Einebnung beginnt ab Februar 2022.

Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen den zurzeit geltenden Vorschriften.

Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen.

Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2022 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2022 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig. Nutzungsberechtigte können weitere Informationen telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7786 /-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.

Friedhofsverwaltung

Großbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin
Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin
Telefon: (030) 90277-7784 /-7786 /-7787
E-Mail an die Friedhofsverwaltung