Corona-Test-Betrug in Berliner Gaststätten aufgedeckt

Pressemitteilung Nr. 267 vom 17.08.2021

Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat diverse Gastronomiebetriebe auf Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin kontrolliert. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der sogenannten “3G-Regel” für die Innengastronomie. Diese besagt, dass Gäste negativ getestet oder vollständig geimpft oder genesen sein müssen.

Die erschreckende Bilanz dieser Kontrollen ist: 70 Prozent der vorgelegten negativen Testbescheinigungen stellten Fälschungen dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Besucher_innen der Gaststätten mit dem illegalen Dokument – welches vermutlich via Social-Media verbreitet wird – unerlaubt Zugang in die Innengastronomie verschafft haben.

Mutmaßlich liegt hier zum einen eine Straftat vor (Urkundenfälschung), zum anderen werden dadurch die Corona-Schutzmaßnahmen unterlaufen. Personen, die gefälschte Bescheinigungen benutzen, setzen sich selbst und andere der Gefahr einer Ansteckung aus.

Sämtliche Kontrollorgane (Polizei, Gesundheitsamt, etc.) wurden bereits umfassend über augenscheinlich vorsätzliche Betrugsmanöver durch Täuschung informiert. Entsprechende gefälschte Gesundheitszeugnisse werden von den Behörden verfolgt. Der Aufenthalt der festgestellten Gäste in den Lokalitäten wurde unverzüglich unterbunden, um evtl. Covid-19 erkrankte Personen aus den Innenräumen zu entfernen und so den Schutz der Bürger_innen zu gewährleisten.

Weiterhin drohen nun den “Fälschern” Geldstrafen über die Regelbußgelder von 500,00 Euro hinaus. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage könnten Bußgelder in Höhe eines vierstelligen Betrages anfallen.

Die Betreiber_innen, nicht nur von Gastronomiebetrieben, werden gebeten, einen möglichst aufmerksamen Blick auf die Testbescheinigungen zu haben, damit die Sicherheit und die Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen gewährleistet werden kann und sich Fälscher_innen nicht auf Kosten der Gemeinschaft und der Gesundheit anderer einen Vorteil verschaffen.

Kriterien für Fälschungen könnten zum Beispiel sein: unplausible Häufung völlig gleichartiger Bescheinigungen, falsche Datumsangaben und vieles mehr.

Weitere gezielte Schwerpunktkontrollen werden durchgeführt und derartige Fälschungen rigoros zur Strafanzeige gebracht.