Ausgangssituation
Im Bezirk Mitte von Berlin gibt es neben wirtschaftlich stark entwickelten Ortsteilen auch innerstädtische Quartiere, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und sozialräumlichen Lage besondere Unterstützung durch städtebauliche und sozial stabilisierende Maßnahmen des Programms Sozialer Zusammenhalt im Sinne des § 171 e Baugesetzbuches benötigen. Der Senat legt die Gebiete auf Grundlage von Beschlüssen des Bezirksamtes per Senatsbeschluss fest.
Die wirtschaftliche Situation der Quartiere, niedrige Haushaltseinkommen infolge von Arbeitslosigkeit und überdurchschnittlichen Transfereinkommen sowie der Fortzug der mittleren einkommensstarken Haushalte kennzeichnen diese Quartiere in den ehem. industriellen Arbeiterbezirken Wedding und Moabit. Einer zunehmenden sozialen und kulturellen Segregation durch einen hohen Anteil bildungsferner Haushalte, andere Herkunftssprachen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, soll entgegengewirkt werden. Durch Investitionen in die öffentlichen Infrastrukturen wie Schulen, Kitas, öffentlichen Plätze und Räume werden städtebauliche, bauliche, ökologische und infrastrukturelle Defizite in den Quartieren ausgeglichen wie auch Klimaanpassungsmaßnahmen vorgenommen und Vernetzungsstrukturen aufgebaut.
Damit wird ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität, zur Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts im Quartier geleistet.
Zielsetzung
Im Verfahren des Quartiersmanagements wird von den beauftragten Quartiersbüros eine gebietsbezogene Entwicklungsstrategie erarbeitet. Gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Initiativen, Trägern und Institutionen im jeweiligen Gebiet, insbesondere dem gewählten Quartiersrat, und den fachlich Verantwortlichen im Bezirk werden mittelfristige Handlungserfordernisse erarbeitet zu folgenden Handlungsfeldern:
● Integration und Nachbarschaft
● Bildung
● Öffentlicher Raum, Klimaschutz / Klimaanpassung, Umweltgerechtigkeit
● Gesundheit und Bewegung
● Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern
Das Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) ist die Basis für Projekte, die dann gemeinsam mit Verwaltungen, privaten Trägern, Hauseigentümer/innen und dem Quartiersmanagement umgesetzt werden.
Finanzierung
Das Berliner Quartiersmanagement wird im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt umgesetzt. Mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Berlin, ggf. weiteren Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, werden auf Grundlage des Handlungskonzeptes für jedes Quartier städtebauliche Maßnahmen und soziale Infrastrukturmaßnahmen finanziert.
Neue Fondstruktur 2021-2027
In jedem Quartiersmanagement-Gebiet stehen drei Quartiersfonds zur Verfügung, aus denen die Förderung von baulichen und soziointegrativen Maßnahmen im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung erfolgt:
Aktionsfonds
Im Aktionsfonds stehen in jedem Jahr in den QM-Gebieten 10.000 € für nachbarschaftliche Aktionen zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements zur Verfügung. Über die Vergabe der Mittel für Aktionen bis maximal 1.500 € entscheidet die Aktionsfondsjury aus engagierten Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort.
Projektfonds
Im Projektfonds werden nachhaltig strukturfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung der im IHEK genannten Entwicklungsziele mit Votum des Quartiersrates umgesetzt. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich bis zu 310.000€ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den einzelnen Gebieten zugewiesen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt nach entsprechenden Projektwettbewerb durch geeignete Projektträger. Der Bezirk ist für die Durchführungssteuerung verantwortlich.
Baufonds
Im Baufonds werden nach Bedarfsermittlung (IHEK) in den jeweiligen Gebieten erforderliche Bauprojekte gefördert, die zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung beitragen. Der Bezirk schlägt der Senatsverwaltung auf Votum des Quartiersrates und nach vom Bezirksamt beschlossenen Prioritätenliste die zu fördernden Projekte vor. Ein Beteiligungskonzept für die Planungs- und Umsetzungsphase ist integraler Bestandteil der Baumaßnahme.