Drucksache - 1120/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1120/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Geschützte Räume für homo- und transsexuelle Obdachlose in der Kältehilfe schaffen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1120/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Situation homo- bzw. transsexueller Obdachlose in der Runde der SozialstadträtInnen zu thematisieren und dort gemeinsam mit den anderen Bezirken und der Senatsverwaltung für Soziales zu eruieren, wie die Inanspruchnahme von Kältehilfeeinrichtungen durch homo- bzw. transsexuelle Obdachlose (z.B. durch einen zentralen Kältehilfestandort in der Stadt bzw. den Ausbau der Finanzierung entsprechend der Beratungsstellen) verbessert werden kann.
Das Bezirksamt hat am 29.01.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie der Bezirksverordnetenversammlung im Juni 2018 in einem Zwischenbericht mitgeteilt wurde, hat Staatssekretär Fischer die Ermittlungen zu der Frage nach der Notwendigkeit geschützter Räume für homosexuelle und transgeschlechtliche Obdachlose in der Kältehilfe in die Zuständigkeit der GEBEWO als Koordinierungsstelle der Kältehilfe gegeben.
Hinsichtlich dieser Ermittlungen berichtete die Koordinierungsstelle dem Bezirksamt Mitte, dass bereits im Februar 2018 für die Kältehilfesaison 2017/2018 eine Art Monitoring stattgefunden habe. Dabei seien bei den Kältehilfeeinrichtungen die Bedarfe bezüglich einzelner Zielgruppen abgeprüft worden. Für die Gruppe der homosexuellen und transgeschlechtlichen Obdachlosen habe sich aus den Erfahrungen der Träger heraus kein besonderer Bedarf ergeben. Seien Personen aus dieser Zielgruppe in den Kältehilfeeinrichtungen erschienen und hätten sich überhaupt als solche zu erkennen gegeben, hätten die Einrichtungen sehr flexibel und pragmatisch reagiert und zum Schutz spontan eine spezielle Unterbringungssituation geschaffen. Auch im Rahmen der Arbeitsgruppe 6 der 1. Strategiekonferenz seien die homosexu- ellen und transgeschlechtlichen Obdachlosen zwar als spezifische Zielgruppe identifiziert worden, aber es sei auch hier kein Bedarf für die Schaffung besonderer Kältehilfestandorte festgestellt worden. Um ein Testprojekt zu starten und zu prüfen, inwieweit hier dennoch ein Bedarf besteht und spezielle Angebote für homosexuelle und transgeschlechtliche Obdachlose im Rahmen der Kältehilfe unter welchen Bedingungen angenommen werden, hat die GEBEWO-Kältehilfekoordinierungsstelle über Monate hinweg Verhandlungen mit verschiedenen Trägern zu den unterschiedlichsten Immobilien aufgenommen. Leider haben diese Verhandlungen bisher in keinem Fall zu einer Projektumsetzung geführt.
Im Zusammenhang mit dem Angebot verschiedener Clubs in Berlin, ihre Räumlichkeiten als Nachtcafés zur Verfügung stellen, eruiert die GEBEWO derzeit die Möglichkeit, den Club SchwuZ (Zentrum für schwul-lesbische Veranstaltungen) in der Rollbergstraße in Neukölln für ein spezielles Kältehilfeprojekt für homosexuelle und transgeschlechtliche Obdachlose zu nutzen. Große Schwierigkeiten habe die GEBEWO allerdings, noch für diese Kältehilfesaison einen Träger als Betreiber zu finden, der das Projekt dann auch tatsächlich kurzfristig umsetzen könne.
Auch wenn die Planung für diese Kältehilfeperiode nicht mehr greift, so zeigt sich die Kältehilfekoordinierungsstelle sehr optimistisch für die nächste Saison und wird die Vorbereitungen dafür in Anknüpfung an das Angebot des Clubs SchwuZ frühzeitig angehen. Gerade in diesem Milieu bestehe eine höhere Akzeptanz für die Betroffenen, sodass sich die Personen aus dieser Zielgruppe eventuell dort eher zu erkennen geben und so doch ein Bedarf abgeschätzt werden könnte.
Die hier sehr engagierte Kältehilfekoordinierungsstelle der GEBEWO wird die Frage nach der Notwendigkeit geschützter Räume für homosexuelle und transgeschlechtliche Obdachlose in der Kältehilfe weiter verfolgen und ggf. bei sich zeigendem Bedarf für die Einrichtung spezieller Kältehilfestandorte für diese Zielgruppe sorgen bzw. sich für geeignete Maßnahmen in den üblichen Kältehilfeeinrichtungen einsetzen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 24.01.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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