Drucksache - 1034/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1034/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
LAF-Einrichtungen für Statusgewandelte mit Hausverbot
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1034/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich weiterhin über den RdB mit Nachdruck für die Einrichtung eines Kontingents in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge (LFA) zu bemühen zur Abwendung der Obdachlosigkeit von Statusgewandelten mit einem Hausverbot.
Das Bezirksamt hat am 26.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt Mitte ist mit seiner über den Rat der Bürgermeister eingebrachten Forderung nach einem Kontingent in Einrichtungen des Landesamtes für Geflüchtete zur Abwendung der Obdachlosigkeit von Statusgewandelten mit einem Hausverbot erneut gescheitert, wird aber die Forderung auch weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 26.06.2018
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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