Drucksache - 1034/V  

 
 
Betreff: LAF-Einrichtungen für Statusgewandelte mit Hausverbot
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.02.2018
3. Beschluss vom 22.02.2018
3. VzK vom 29.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 21.06.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1034/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

LAF-Einrichtungen für Statusgewandelte mit Hausverbot

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1034/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich weiterhin über den RdB mit Nachdruck für die Einrichtung eines Kontingents in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge (LFA) zu bemühen zur Abwendung der Obdachlosigkeit von Statusgewandelten mit einem Hausverbot.

 

Das Bezirksamt hat am 26.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte ist mit seiner über den Rat der Bürgermeister eingebrachten Forderung nach einem Kontingent in Einrichtungen des Landesamtes für Geflüchtete zur Abwendung der Obdachlosigkeit  von Statusgewandelten mit einem Hausverbot erneut gescheitert, wird aber die Forderung auch weiterhin mit Nachdruck verfolgen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den 26.06.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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