Drucksache - 0768/V  

 
 
Betreff: Neue Bauvorhaben transparent machen (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann, Kociolek 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne, Piraten vom 10.10.2017
2. Beschluss vom 19.10.2017
3. VzK vom 22.01.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0768/V):

Die BVV begrüßt den in der Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS 0415/V unterbreiteten Vorschlag, dass die Bauantragslisten, die im bewährten Rhythmus den Fraktionen der BVV

übersandt werden, auf der Homepage der Bauaufsicht zur Einsicht eingestellt wird.

 

Um eine umfassende Information für die Bürger*innen zu ermöglichen, wird das Bezirksamt ersucht, folgende weitere Informationen für die jeweiligen Grundstücke in der Liste aufzunehmen:

 

- Planungsrecht für das jeweilige Grundstück

- Erreichte Nutzungsmaße (Ausnutzung des Grundstücks: GFZ, GRZ)

- Bemerkungen (z. B. Abbruch von Bestandgebäuden).

 

 

Das Bezirksamt hat am   09.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Es wird noch einmal auf die Ausführungen zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in dem Schlussbericht zur Drucksache 0415/V hingewiesen.

Die Listen sind bereits mit den August-Listen zur Einsicht eingestellt worden. Bisher gab es nur eine Bürgernachfrage, die aus einer Wohnungssuche resultierte.

 

In die Bauantragsliste der Bauaufsicht kann das jeweilige Planungsrecht noch nicht eingetragen werden, da es erst im nachfolgenden Verfahren bei der Stadtplanung geprüft wird.

 

Gleiches gilt für das erreichte Nutzungsmaß.

 

Bemerkungen (z. B. zu Abbrüchen) sind ebenso wenig möglich, da die Liste von der Eingangsstelle gefertigt wird und die meisten Anträge erst nach der Eingangsbestätigung des zuständigen technischen Sachbearbeiters/der technischen Sachbearbeiterin vervollständigt werden. Im Freistellungsverfahren und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nur die Vollständigkeit der Bauvorlagen und inhaltlich so gut wie gar nicht mehr geprüft, da die Verantwortung beim Bauherrn/bei der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser/der Entwurfsverfasserin liegt.

 

Dem Ersuchen der BVV kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

 

A)       Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 09.01.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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