Drucksache - 0518/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0518/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über Verkehrsberuhigung für das Quartier Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0518/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine verkehrsberuhigte Zone im Bereich Schwarzkopffstraße, Pflugstraße und Wöhlertstraße angeordnet werden kann und entsprechende geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen umgesetzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob durch Gehwegvorstreckungen die Kreuzungsbereiche zur Chaussee- und Pflugstraße verschmälert werden können und dadurch die Sicherheit beim Queren der Straßen für den Fußverkehr erhöht werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob die Lieferzone des Einzelhändlers „EDEKA" auf die Chausseestraße verlegt werden kann. Neben diesen Maßnahmen soll die Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone schnellst möglich erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger sind an der zukünftigen Gestaltung zu beteiligen.“
Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Parkraum ist am südlichen Fahrbahnrand der Wöhlertstraße und am westlichen Fahrbahnrand der Pflugstraße das Senkrechtparken angeordnet und bereits durch das Straßen-und Grünflächenamt (SGA) im Mai 2016 umgesetzt worden. Die dadurch deutlich verringerte verbleibende Fahrgasse von ca. 8,0 m auf 5,5 m trägt zur Erhöhung der Geschwindigkeitsreduzierung und somit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Im Sackgassenbereich Schwartzkopffstraße zur Caroline-Michaelis-Straße wurden durch das SGA zusätzliche Poller aufgestellt, die das Durchfahren der vorhandenen Absperrung durch Kleinkraftfahrzeuge unterbindet.
Weiterhin ist zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Parkraum das Senkrechtparken in der nördlichen Schwartzkopffstraße vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden auch Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt. Trotz Fertigstellung des Hochbaus Schwartzkopffstraße 1/Chausseestraße kann diese Maßnahme erst nach Entfernung der in der Fahrbahn der Schwartzkopffstraße befindlichen Restgleise der stillgelegten Straßenbahnlinie angeordnet werden. Die Entfernung der stillgelegten Gleise erfolgt durch die BVG im Zusammenhang mit der aktuellen Baumaßnahme -Tunnelsanierung des U-Bahnhofes Schwartzkopffstraße - in der Chausseestraße. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches kommt für die drei Straßen nicht in Betracht, da die verkehrsrechtlich geforderten baulichen Voraussetzungen (niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite) nicht gegeben sind. Auch entspricht die Schaffung von Parkraum durch das Senkrechtparken nicht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches.
Die Chausseestraße selbst ist eine sogenannte „Step 1 Straße“ (Großräumige Straßenverbindung) die der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterliegt. Eine Verlegung der 2017 in der Schwarzkopffstraße eingerichteten Ladezone auf die Chausseestraße kann nicht umgesetzt werden, da die VLB eine Radverkehrsanlage auf der Chausseestraße angeordnet hat. Diese steht dem Vorhaben entgegen.
Als Folge dessen kann auch nicht die Einmündung Schwarzkopffstraße/Chausseestraße sowie Pflugstraße/Schwarzkopffstraße durch eine bauliche Gehwegvorstreckung eingeengt werden, da ansonsten die verbleibende Fläche nicht mehr ausreichend für die erforderliche Schleppkurven des Lieferverkehrs ist.
Mit Bezirksamtsvorlage Nr. 299 vom 19.12.2017 wurde die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt beschlossen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 06.03.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel
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