Drucksache - 0518/V  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung für das Quartier Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Gosch, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
19.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
06.09.2017 
10. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.06.2017
3. ÄA Piraten vom 20.06.2017
3. BE UmNat vom 20.09.2017
4. Beschluss vom 22.09.2017
5. VzK vom 06.03.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.02.2018

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0518/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über Verkehrsberuhigung für das Quartier Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0518/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine verkehrsberuhigte Zone im Bereich Schwarzkopffstraße, Pflugstraße und Wöhlertstraße angeordnet werden kann und entsprechende geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen umgesetzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob durch Gehwegvorstreckungen  die Kreuzungsbereiche zur Chaussee- und Pflugstraße verschmälert werden können und dadurch die Sicherheit beim Queren der Straßen für den Fußverkehr erhöht werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob die Lieferzone des Einzelhändlers „EDEKA" auf die Chausseestraße verlegt werden kann.

Neben diesen Maßnahmen soll die Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone schnellst möglich erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind an der zukünftigen Gestaltung zu beteiligen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am Datum                     beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Parkraum ist am südlichen Fahrbahnrand der Wöhlertstraße und am westlichen Fahrbahnrand der Pflugstraße das Senkrechtparken angeordnet und bereits durch das Straßen-und Grünflächenamt (SGA) im Mai 2016 umgesetzt worden. Die dadurch deutlich verringerte  verbleibende Fahrgasse von ca. 8,0 m auf 5,5 m trägt zur Erhöhung der Geschwindigkeitsreduzierung und somit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Im Sackgassenbereich Schwartzkopffstraße zur Caroline-Michaelis-Straße wurden durch das SGA zusätzliche Poller aufgestellt, die das Durchfahren der vorhandenen Absperrung durch Kleinkraftfahrzeuge unterbindet.

 

Weiterhin ist zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Parkraum das Senkrechtparken in der nördlichen Schwartzkopffstraße vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden auch Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt. Trotz Fertigstellung des Hochbaus Schwartzkopffstraße 1/Chausseestraße kann diese Maßnahme  erst nach Entfernung der in der Fahrbahn der Schwartzkopffstraße befindlichen  Restgleise der stillgelegten  Straßenbahnlinie angeordnet werden.

Die Entfernung der stillgelegten Gleise erfolgt durch die BVG im Zusammenhang mit der aktuellen Baumaßnahme -Tunnelsanierung des U-Bahnhofes Schwartzkopffstraße - in der Chausseestraße. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Die Anordnung  eines verkehrsberuhigten Bereiches  kommt für die drei Straßen nicht in Betracht, da die verkehrsrechtlich geforderten baulichen Voraussetzungen (niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite) nicht gegeben sind. Auch entspricht die Schaffung von Parkraum durch das Senkrechtparken nicht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches.

 

Die Chausseestraße selbst ist eine sogenannte „Step 1 Straße“ (Großumige Straßenverbindung) die der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterliegt.

Eine Verlegung der 2017 in der Schwarzkopffstraße eingerichteten Ladezone auf die Chausseestraße kann nicht umgesetzt werden, da die VLB eine Radverkehrsanlage auf der Chausseestraße angeordnet hat. Diese steht dem Vorhaben entgegen. 

 

Als Folge dessen kann auch nicht die Einmündung Schwarzkopffstraße/Chausseestraße sowie Pflugstre/Schwarzkopffstraße durch eine bauliche Gehwegvorstreckung eingeengt werden, da ansonsten die verbleibende Fläche nicht mehr ausreichend für die erforderliche Schleppkurven des Lieferverkehrs ist.

 

Mit Bezirksamtsvorlage Nr. 299 vom 19.12.2017 wurde die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt beschlossen. 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 06.03.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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