Drucksache - 0160/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0160/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-104 (Karl-Liebknecht-Straße 14), im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.01.2017 beschlossen:
Teilflächen der Gontardstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist aufzustellen.
nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-104 sind folgende städtebauliche Gründe:
Aktueller Anlass der Planaufstellung Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein unbebautes Grundstück dessen planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt wird. Aufgrund von Baubegehren im Plangebiet und einer nur eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit im Rahmen des § 34 BauGB ist zu befürchten, dass eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung nicht gewährleistet werden kann. Des Weiteren soll der Bebauungsplan ein Kerngebiet gem. § 7 BauNVO sowie zwingend eine geschlossene Bauweise und eine Durchwegung in der Erdgeschosszone festsetzen. Um dieser Herausforderung nachhaltig und stadtverträglich zu begegnen, soll dieser Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Leitbild bildet das Planwerk Innere Stadt für das Gebiet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll darüber hinaus zum einen unter Einbezug des bestehenden Nachbargebäudes (Panorama-Haus) auf die Kubatur der ehemaligen Zentralhalle zurückgegriffen werden. Zum anderen soll hinsichtlich des Maßes auch auf das neu errichtete Gebäude Ecke Gontardstraße / Rathausstraße Bezug genommen werden, welches mit dem geplanten Vorhaben eine Torsituation zum Fernsehturm bildet.
Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet liegt im Ortsteil Mitte südlich der Stadtbahntrasse direkt am S-und Regionalbahnhof Alexanderplatz.
Das Plangebiet besteht aus dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 sowie der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Gontardstraße), die bis zu deren Mitte in den Geltungsbereich einbezogen wurden. Das geplante Baugrundstück umfasst das Flurstück 406, 398 teilw. und 538 teilw. der Flur 919 der Gemarkung Mitte und ist rund 0,28 ha groß. Es befindet sich, wie auch die öffentlichen Verkehrsflächen, im Eigentum des Landes Berlin.
Bestehendes Planungsrecht: Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um einen unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB, der an keinen bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan indirekt angrenzt. Nördlich des Bahnhofgebäudes befindet sich der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt festgesetzte Bebauungsplan I-B4a-4. Dieser setzt mehrere Kerngebiete und einen Fußgängerzonenbereich fest. Südöstlich vom Plangebiet, an der Gontardstraße Ecke Rathausstraße, befindet sich der von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt festgesetzte Bebauungsplan I-B4bb. Dieser setzt ein Kerngebiet und Straßenverkehrsflächen fest.
Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 09. Juni 2016 (ABI. S. 1362), ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Gemischte Baufläche G 1 mit einer Einzelhandelskonzentration entlang der Karl-Liebknecht-Straße dargestellt. Bereichsentwicklungsplanung Der am 18.11.2004 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Bezirksentwicklungsplan des Bezirks Mitte stellt das Plangebiet als Kerngebiet dar.
Verfahrensart Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
A) Rechtsgrundlage:
-§ 15 i. V. m. § 36 BezVG -Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Anlagen •Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich
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