Drucksache - 2591/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 1069/IV erfolgte auf die Frage „Wie ist sichergestellt, dass insbesondere die inneren Gebäudeteile und -ausstattungen erhalten bleiben (z. B. Kesselanlage Sudhaus), wo und auf wessen Kosten werden diese ggf. zwischengelagert und welche zukünftige Verwendung ist vorgesehen?“ folgende Antwort: „Über die detaillierte Umsetzung der Auflagen (aus dem denkmalrechtlichen Bescheid) hat es bisher noch keine konkreten Absprachen mit dem Bauherrn / den Architekten gegeben. Im Sudhaus muss der historische Raum im Erdgeschoss mit seinem Gewölbe und seiner Ausstattung erhalten bleiben; dazu gehört auch die Kesselanlage (Wiedereinbau am alten Ort). Die gusseisernen Stützen müssen zwischengelagert werden und werden an gleicher Stelle wieder eingebaut. Die Kosten für eine Einlagerung von historischen Ausstattungselementen trägt der Bauherr.“
Wir fragen daher das Bezirksamt 1. Wann und mit welchem Regelungsinhalt wurde die detaillierte Umsetzung der Auflagen aus dem denkmalgeschützten Bescheid mit dem Bauherrn / den Architekten inzwischen abgestimmt und schriftlich vereinbart? 2. In welcher Form und an welchem Ort sollten die „Sudhaus-Kupferkessel“ nach Fertigstellung des Schultheiss-Quartiers wieder eingebaut werden? 3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt gegenüber dem Vorhabenträger geltend gemacht, die sicherstellen, dass die gestohlenen Kupferkessel nach Fertigstellung des Schultheiss-Quartiers - ggf. als Nachbildung mit Hinweis auf den Verlust der Originale - wieder eingebaut werden?
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