Drucksache - 2539/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2539/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Charakter der Dortmunder Straße erhalten (III)
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2539/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, soweit die Bäume 5, 6, 7, 15 und 16 (Bezifferung durch das Straßen- und Grünflächenamt) auf der Grundalge der fachlichen Expertise der Fachämter aufgrund der Sicherungspflicht des Bezirksamtes nach Einzelfallnachweis (siehe BVV-Beschluss zur Drs. 2458/IV) zu fällen sind, diese Baumstandort noch im Frühjahr 2016 adäquat neu zu bepflanzen. Weitere Baumfällungen in der Dortmunder Straße sollen bis zum Herbst 2016 ausgesetzt werden. In dieser Zeit sind die Vorschläge der Freien Planungsgruppe Berlin GmbH in ihrer Stellungnahme vom 18.01.2016 zur baumtechnischen Baumerhaltung unter Berücksichtigung einer verkehrssicheren Straßenraumgestaltung durch das Bezirksamt in Abstimmung mit der Bürgerinitiative Dortmunder Straße planerisch zu vertiefen, zu ergänzen und zu prüfen. Es ist eine Lösung anzustreben, die im Rahmen verkehrsrechtlicher Anordnungen und laufender Straßenunterhaltung möglich ist.
Das Bezirksamt hat am 03.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 15.02.2016 fand ein abschließender Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgern und Bürgerinitiativen im Rathaus Tiergarten (Mathilde-Jacob-Platz) statt. Die Vorschläge der freien Planungsgruppe Berlin GmbH wurden nochmals eingehend beurteilt. Die Gehwege und die Fahrbahnen sind nicht verkehrssicher, die Baumaßnahme ist in einem Stück durchzuführen. Die Maßnahme ist unverzüglich durchzuführen, eine Ausschreibung über die erforderlichen Steinsetz- und Asphaltarbeiten für den gesamten betroffenen Bereich der Dortmunder Straße ist in Vorbereitung. Die von der BI vorgeschlagenen Alternativen sind technisch nicht umsetzbar und stehen im Gegensatz zu den einschlägigen Vorschriften. Die Entwässerung der Gehwege kann nicht über Privatgrundstücke erfolgen. Eine weitere Vergrößerung der Baumscheiben ist nicht mehr möglich, ohne dass der Gehweg komplett aufgenommen werden muss. Damit würde die Befestigung in der erforderlichen Gehwegbreite nicht mehr bestehen. In der Folge hätten die zuständigen Mitarbeiter mit haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zugang und Zufahrt zu den Häusern sind nicht gewährleistet, bzw. nicht mehr barrierefrei möglich. Die Verkehrssicherheit lässt sich ohne Baumfällung nicht realisieren. Im Ergebnis der umfassenden Bürgerbeteiligung wird im weitgehenden Einvernehmen mit der BI Dortmunder Straße die Variante 2
umgesetzt. Gemeinsam mit den Bürgern wurden die Baumarten für die Nachpflanzung bestimmt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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