Drucksache - 2505/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .05.2017 Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.:44600 Sozialraumorientierte Planungskoordination
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2505/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Bürgerbeteiligung in Mitte (I) – Erarbeitung von Leitlinien der Bürgerbeteiligung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2505/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Ausschreibung des Dienstleisters, welcher mit dem Ziel der Entwicklung von Leitlinien der Bürgerbeteiligung beauftragt wird, bzw. im weiteren Verfahren zu gewährleisten, dass die Leitlinien in einem transparenten Verfahren in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der BVV und Vertreter/ innen der Bürgerschaft in Mitte erarbeitet werden. Im Verfahren sind dabei die „Best-Practice-Beispiele“ anderer Länder und Kommunen der Bundesrepublik zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat am 23.05.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Auf Grundlage der Beschlüsse des Bezirksamtes zur Entwicklung der Bürgerbeteiligungs-kultur im Bezirk Mitte (Beschluss-Nr. 1350 vom 24.11.2015), zur Beauftragung eines Dienstleisters für die Entwicklung von Leitlinien (Beschluss-Nr.1546 vom 19.04.2016) sowie des o.g. BVV-Beschlusses wurden, anlehnend an Leitlinien bundesdeutscher Kommunen, die Leitlinien im Rahmen einer trialogisch besetzten Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Bürgerschaft, der Verwaltung und der Bezirksverordnetenversammlung erarbeitet. Begleitet wurde der Entwicklungsprozess durch eine für alle Akteur*innen offene Bürgerwerkstatt sowie einer sich über zwei Wochen erstreckenden Online-Kommentierungsphase auf der berlinweiten Beteiligungsplattform MeinBerlin. Der nun vorliegende Entwurf der Leitlinien wurde nach Verabschiedung durch die o.g. Arbeitsgruppe im BVV-Ausschuss Soziale Stadt am 03.04.2017 und im Jugendhilfeausschuss am 06.04.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen; der Beschluss des Bezirksamtes befindet sich im Abstimmungsverfahren.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a.Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Auswirkungen wurden im Rahmen der jeweiligen o.g. Beschlüsse des Bezirksamtes benannt.
b.Personalwirtschaftliche Ausgaben: Die Ausgaben wurden im Rahmen der jeweiligen o.g. Beschlüsse des Bezirksamtes benannt.
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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